Ausbildung kürzen?
Hallo,
ich werde dieses Jahr meine erste Ausbildung beginnen, mit Ende 20. Erfahrungen konnte ich in dem Bereich, in dem ich die Ausbildung mache, noch nicht sammeln und ich habe auch kein Abitur/Fachabitur.
Ich werde in dem Betrieb bis zum Ausbildungsbeginn, Geringfügig Arbeiten ( 64 Stunden pro Monat ).
Kann ich die 5Monate, die ich vor der Ausbildung dort Arbeite mir anrechnen lassen auf die Ausbildung und die Ausbildung um 6 Monate verkürzen? Oder gibt es andere Möglichkeiten zum Kürzen? Ich möchte die Ausbildung kürzen, da ich älter bin und gerne schneller fertig sein möchte mit der Ausbildung. Am besten wäre es, 12 Monate zu kürzen aber 6 Monate wären auch in Ordnung.
Auch habe ich gelesen , das eine Verkürzung mit guten Noten möglich ist, ist dies den meine einzige Möglichkeit, dadurch zu kürzen? Mein Betrieb ist mit einer Kürzung einverstanden und ist bereit mit mir einen Antrag zu stellen.
Kennt sich jemand aus und kann mir sagen ob ich eine Chance habe zur Verkürzung? Kann ich die 5Monate vor der Ausbildung anrechnen lassen oder geht es nicht, da ich nicht in Vollzeit gearbeitet habe?
Vielen Dank :)
3 Antworten
Du kannst die Ausbildung um 6 Monate verkürzen, wenn die AUSSICHT besteht, dass du die Abschlussprüfung mit einer Zwei bestehst. Dazu werden dann sowohl die Berufsschule als auch der Ausbildungsbetrieb gehört. Die Entscheidung trifft die zuständige Kammer.
Zweckmäßigerweise erfolgt dieser Antrag zum Ende des zweiten Ausbildungsjahres. Erst dann ist ja abzusehen, ob du diese Bedingung erfüllen kannst.
Die 5 Monate vorher kannst du dir nicht anrechnen lassen, zumal dir ja die theoretischen Lernfelder in der Berufsschule für die Abschlussprüfung fehlen.
Dieses Wissen wirst du brauchen. Du hast einen Hauptschulabschluss und erlernst einen anspruchsvollen kfm. Beruf. Du hast z. B. Fächer wie Rechnungswesen, was nicht einfach ist.
Also...du kannst nach hinten verkürzen....
Auszubildende können auf Antrag vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn die Leistungen dies rechtfertigen. Eine vorzeitige Zulassung ist in der Regel gerechtfertigt, wenn das letzte Zeugnis der Berufsschule in den prüfungsrelevanten Fächern einen Notendurchschnitt besser als 2,49 enthält und auch die betrieblichen Leistungen als überdurchschnittlich bewertet werden.
Die vorgezogene Prüfung soll nicht mehr als 6 Monate vor dem ursprünglichen Prüfungstermin stattfinden. Da für die Zulassungsentscheidung der aktuelle Leistungsstand entscheidend ist, reichen Sie bitte Ihren Antrag auf vorzeitige Zulassung frühestens 8 Wochen vor, spätestens jedoch zum regulären Anmeldeschluss des angestrebten Prüfungstermins ein.
Ein Antrag auf vorzeitige Zulassung sollte möglichst von den Vertragspartnern gemeinsam, kann aber auch vom Auszubildenden allein gestellt werden. Im letzteren Fall wird der ausbildende Betrieb von unserer Handelskammer um eine Stellungnahme zu dem Antrag gebeten.
Über die Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet unsere Handelskammer. Halten wir die Zulassungsvoraussetzungen für nicht gegeben, entscheidet der Prüfungsausschuss auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und Stellungnahmen. Unsere Handelskammer informiert nach der Entscheidung den Auszubildenden und den Ausbildungsbetrieb über das Ergebnis.
Wenn deine Leistungen in der Schule und am Arbeitsplatz sehr gut sind, kann die Firma einen Antrag auf Verkürzung stellen. Aber erstmal musst du das beweisen.
Danke für die Antwort. Und zu welchen Zeitpunkt , kann der Antrag auf Verkürzung gestellt werden? Nach der ersten Prüfung?