"Ausbilder"-Merkmal in die Bewerbung?

5 Antworten

" Seit September 2011 betreue ich außerdem die Auszubildenden". Ich habe übrigens vor 6 Jahren ohne Ausbildereignungsprüfung von der IHK die offizielle Befähigung erhalten, in 2 Ausbildungsberufen (die ich selbst nicht erlernt habe) ausbilden zu dürfen.

Ähm... ich hab meinen Ausbilderschein 3 Monate nach der Ausbildung gemacht, darf man also schon.

Dann schreib doch einfach, dass die die Azubis betreut hast und im Juni den Ausbilderschein machst, ganz einfach.

BlackProteus3 
Fragesteller
 27.02.2013, 09:42

Mir wurde bei der IHK in Nds gesagt, ich bräuchte 3 Jahre Berufserfahrung. Dann bin ich wohl falsch informiert worden!

Deine Formulierung klingt eigentlich ziemlich einleuchtend. Danke dafür.

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Du kannst reinschreiben, dass Du im Betrieb interen fuer die Ausbildung abgestellt warst, aber Du den offiziellen ADR - Schein noch erwerben moechtest.

Wenn Du (noch) keinen Ausbilderschein gem. AEVO hast, dann darfst Du Dich nicht als Ausbilder bezeichnen - Du kannst dennoch in die Bewerbung aufnehmen, daß Du Auszubildende betreut hast.

Man kann das ganze ja auch irgendiwe umschreiben.

z.B. hast du dich neben der Arbeit noch um den Azubi gekümmert, man muss es ja nicht unbedingt "ausbilden" nennen. Und im Gespräch wäre ich dann ganz ehrlich, wenn danach gefragt wird, denke das spricht ja auch für deine Kompetenz.