Auf Radweg an roter Fußgängerampel anhalten?
Folgende Situation:
Es handelt sich um eine Bundesstraße, ich fahre mit meinem Fahrrad auf dem (einseitig von der Fahrbahn mit Parkbuchten) getrennten Rad- und Gehweg und komme an eine Fußgängerampel, die rot wird (Fußgängerampel: Ampel nur für das Überqueren der Bundesstraße; Querstraßen haben keine Ampelregelung).
Auf meinem Radweg befinden sich keine Markierungen (z. B. Haltelinie).
Ich habe euch die Stelle mal grob aufgezeichnet. Ich hoffe, man versteht, was das "Problem" ist (gelb eingekreiste Positionen).
Muss ich hier als Radfahrer anhalten?
Mein Gefühl sagt mir eindeutig ja (weil auf meiner Strecke eine rote Ampel ist), aber könnte vielleicht schon das Fehlen der Haltelinie dagegen sprechen?
Ich habe kein Problem, hier anzuhalten, komme mir aber immer etwas dämlich vor, weil ich bisher noch keinen Radfahrer dort anhalten gesehen habe und sogar schon einem schnellen Radfahrer von hinten sozusagen den Weg versperrt habe und er ausweichen "musste".
Bin auf eure Einschätzungen gespannt, gerne mit Belegen anhand der Verkehrsregeln. :)
Liebe Grüße und bis morgen!
Das Ergebnis basiert auf 11 Abstimmungen
5 Antworten
Der Radweg ist Teil der Straße (auch, wenn dazwischen 1m Grünstreifen ist). Und diese Straße ist durch eine Ampel geregelt.
Die Ampel gilt für alle, die auf dieser Straße fahren. Also auch für die Radfahrer auf dem Radweg, der zur Straße gehört.
komme mir aber immer etwas dämlich vor, weil ich bisher noch keinen Radfahrer dort anhalten gesehen habe
Auch eine Mehrheit kann sich Irren... Schau' doch mal bei einer Autobahnbaustelle, wie viele sich da ans Tempolimit halten. Wenn du bei erlaubten 80 nach Tacho 90 fährst, bekommst du Angst dass die LKW-Fahrer dich anschieben wollen. Das ändert aber nichts am Tempolimit.
Naja, der Tacho vom aktuellen Passat ist schon verdammt genau. Bei 100 km/h keine 2 km/h Unterschied zum GPS.
Das ist interessant! Dachte, das ist bei allen PKW so... Danke für die Info :)
Oh nein! Es gibt nur eine maximal zulässige Abweichung. Keine Soll-Abweichung.
Ich finde die Frage ja erst spannend, wenn überhaupt keine Fußgänger unterwegs sind. Bei einer Ampel, die nicht nur rot wird, wenn auf Tastendruck angefordert wird.
Ansonsten, anhalten, da der Fußgänger deinen Weg kreuzt.
Es handelt sich um eine Ampel, die ausschließlich dann rot wird, wenn der Fußgänger draufdrückt. Wenn keine Fußgänger unterwegs sind, ist somit grün und ich darf fahren. :)
Eine Fußgängerampel hat ein Sinnbild Fußgänger in der Lichtscheibe. Ist das da bei Dir der Fall? Ich glaube nicht. Du hast eine Fahrbahnampel vor Dir.
Eine reine Fußgängerampel gilt niemals für Fahrverkehr.
§37 (2) StVO:
5.Gelten die Lichtzeichen nur für zu Fuß Gehende oder nur für Rad Fahrende, wird das durch das Sinnbild „Fußgänger“ oder „Radverkehr“ angezeigt. [..]
6. Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend sind auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für den Radverkehr zu beachten. [..]
Aber wie gesagt, hast Du ja wohl eine Ampel für den Fahrverkehr vor Dir. Zu der zitierten Vorschrift der StVO gibt es zwei Auslegungen:
- Auf Radverkehrsführungen sind nur besondere Zeichen für den Radverkehr zu beachten. (Die gibt es dort anscheinend nicht?)
- Auf Radverkehrsführungen gelten die besonderen Zeichen für den Radverkehr, oder, wenn solche nicht vorhanden sind, die allgemeine Fahrbahnampel.
Ich sehe den zweiten Satz von 6. als Sonderfall von Satz 1, also dass bei fehlender Radverkehrsampel die Ampel für den Fahrverkehr gilt.
Radfahren auf Radwegen ist halt eine komplizierte Geschichte. (Auch) deshalb fahr ich auf der Fahrbahn.
Entschuldige, da habe ich die falsche Bezeichnung verwendet. Ich meine natürlich eine Ampel, die nur auf Anforderung rot wird (nennt man hier Fußgängerampel).
Natürlich anhalten. Die Fußgänger haben grün und kreuzen den Radweg und die Straße. Wenn die Radfahrer durchfahren, gefährden sie die Fußgänger. Davon abgesehen stimmt die Begründung von RedPanther.
Du schreibst getrennter Rad- und Gehweg, hast aber nur eine Spur gezeichnet. Für mich wäre jetzt interessant StVO Zeichen 240 oder 241.
oder allein die Überlegung: wenn du auf dem Radweg geradeaus fährst, behinderst du den bundesstraßenüberquerenden Fußgänger oder könntest ihn theoretisch niederfahren? Eher nicht.
Da du nicht auf der Autofahrbahn bist, keine separate Fußgängerampel vorhanden ist, tendiere ich dazu, dass du die Ampel ignorieren kannst.
https://www.weka.de/ordnungsamt-gewerbeamt/strassenverkehrsordnung-welche-ampel-gilt-fuer-radfahrer/
Der Rad- und Gehweg ist von der Fahrbahn getrennt. Es ist kein Angebotsstreifen oder ähnliches.
Vielen Dank für deine Antwort.
So hatte ich das auch immer im Kopf. Meine, es auch so gelernt zu haben.
Das mit den LKW-Fahrern liegt daran, dass sie einen geeichten Tacho haben und reelle 85 fahren, du im PKW dagegen fährst mit Tacho 90 schon nicht viel mehr als 85. :)