Halb Südostasien (Philippinen/ Indonesien vielleicht)

halb Europa

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Es gibt speziellen Gehörschutz der darauf optimiert ist, das Musikerlebnis nicht zu beeinträchtigen, also das es nicht dumpf klingt oder so.

Mich findet man da wo es laute Musik gibt nur damit.

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Andere Meinung

Mit bis zu 10000km pro Jahr auf dem Rad weiß ich: Wenn ich eins zum Radfahren nicht brauche, dann sind das Radfahrerghettos.

Subjektive Sicherheit? Was nützt Euch die wenn Ihr auf den objekiv (und das sind sie alle!) gefährlichen Anlangen umgenietet werdet? Und weil da so ist, sind Radwege ja auch seit 25(sic!) Jahren grundsätzlich erstmal nicht benutzungspflichtig.

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Die Bedienungsanleitung schreibt was von 2 Stunden.

https://hisense.de/wp-content/uploads/2020/07/736697_RB390N4AC20_Bedienungsanleitung.pdf

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Es gibt keine allgemeine Radwegbenutzungspflicht in Deutschland. Diese wurde 1997 aus der StVO gestrichen, weil Radwege gefährlich sind und niemand gezwungen werden kann, sich selbst zu gefährden.

Die Straßenverkehrsbehörde kann in Ausnahmefällen Radwegebenutzungspflichten anordnen, indem sie diese blauen Radwegschilder aufstellen läßt. Nur wenn die da sind, ist ein Radweg benutzungspflichtig. Leider werden die viel zu oft auch aufgestellt, wenn gar kein Ausnahmefall vorliegt.

Ist der Radweg, um den es bei Dir geht entsprechend ausgeschildert, ist das vermutlich der Fall, denn wenn der Sicherheitsabstand zu parkenden Autos darauf nicht einhaltbar ist, darf er nicht als benutzungspflichtig ausgewiesen werden.

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Dein Programm startet mit dem ersten Befehl, und das ist die Wertzuweisung an wert1. Das was davor steht wird erst ausgeführt, wenn Du mit

angemeldet = login(..)

die definierte Prozedur aufrufst. Vorher hast Du sie nur definiert, ausgeführt wird sie noch nicht.

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Ein Blick nach Japan, der Shinkansen L0 soll ab 2027 auf einer neuen Strecke fahren:

https://de.wikipedia.org/wiki/Shinkansen-Baureihe_L0

Zum Test für schnellere Züge auf vorhandenen Strecken dient der E956:

https://de.wikipedia.org/wiki/Shinkansen-Baureihe_E956

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Ob ich am Rennrad eine Klingel habe oder nicht ist völlig egal, es bringt einfach nichts. Wenn das Klingeln denn überhaupt gehört wird springen die Fußganger völlig wirr auf dem Weg rum, unvorhersehbar und wahrscheinlich direkt vors Rad. Es wird sich auch immer beschwert, entweder weil ich geklingelt habe oder weil ich nicht geklingelt habe.

Wenn ich stattdessen meinen Mund benutze, „Komme links“ oder so, klappt das meist viel besser.

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In den Clubs Mädels aufzureissen hat für mich nie funktioniert, obwohl auch ich „ganz gut“ tanzen kann. Mir fehlt dieser Drive den man dafür wohl braucht komplett. Und für die Mädels im Club bin ich mittlerweile eh zu alt.

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Ist nicht zuletzt eine Frage der Kondition. Als Rennradfahrer habe ich damit üblicherweise keine Probleme. Als ich zuletzt in Berlin war bin ich gegen 9 aus dem Club. Wollte dann eigentlich im Zug schlummern, war aber noch total wach. Hatte vergessen das in der Clubmate nicht wenig Koffein ist. Und ich trinke sonst keine koffeinhaltigen Getränke, das haut bei mir also ziemlich rein.

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Weil Radfahrer sich nach jahrzehntelanger Indoktrination durch die Autolobby auf Gehwegen sicherer fühlen. Bis heute erzählen selbst selbsternannte Fahrradfreunde den Radfahrern, dass man zum Radfahren vom Autoverkehr getrennte Flächen brauche. Das ist natürlich völliger Blödsinn, alle Studien belegen das es für Radfahrer am sichersten ist, wenn sie im Sichtfeld des Autoverkehrs auf einer allgemeinen Fahrbahn ohne irgendwelches Rad weg gedöns unterwegs sind.

Aber wenn man so indoktriniert ist, glaube man eben auch, das selbst ein Gehweg sicherer ist als ein so ein Streifen. Dabei sind Gehwege für Radfahrer viel gefährlicher, noch gefährlicher als Radwege. Einige renitente Autofahrer, die Radfahrer nicht auf „ihrer“ Fahrbahn haben wollen, halten mit rücksichtsloser Fahrweise diesen Mythos am Leben.

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Wenn Du im September keine 49€ mehr zahlen willst, hast Du bis zum 10 August Zeit zu kündigen. Also nicht mehr viel Zeit.

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Anderes

Die Geschichte wird etwas länger. Kurz: ich (m) bin tatsächlich physisch angegriffen worden.

Es war das erstemal nach den Lockdowns dass ich wieder unterwegs war. Zutritt nur mit neg. Testergebnis, viele Clubs hatten noch geschlossen, die Auswahl war also eingeschränkt. Ich ging in einen Club mit hohem Anteil russischer Gäste.

Nachdem ich den ganzen Abend getanzt hatte werde ich plötzlich von hinten angerempelt. Denke natürlich zuerst an ein Versehen, dann kurz das sie mich anbaggern wollte. Stattdesssen schubst sie mich, greift mir an die Kehle und versucht mir ein Bein zu stellen. Ich weiche ihr aus und frage was das soll. Ich verstehe was von : „Das hier ist mein zuhause“ und „Jemand wie Du gehört nicht in so einen feinen Club.“ Die Security ist schnell da, begleitet sie nach draussen,

Zuerst dachte ich, dass sie mir Drogenkonsum unterstellte. Als Rennradfahrer halte ich auch ohne das Zeug lange aus und hats schon öfter gegeben. Erst als ich kurz danach den Club verließ und ich mitbekam wie sie am Ausgang sich beim Türsteher beklagte: „Der tanzt die ganze Zeit so geil und tanzt keine an.“ war mir klar das es darum nicht ging.

Nein, nur weil ich in meinem Alter (zu dem Zeitpunkt 49) im Club keine 20jährigen mehr anbaggere bin ich nicht schwul. Auch wenn es das auch schon mal gegeben hat, ohne das ich deswegen gleich angegriffen wurde.

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Ja, ich nutze es. (Wohne auf dem Land.))

Das ich in einem Dorf wohne heißt ja nicht automatisch, dass der ÖPNV hier schlecht ist. Wenn er es wäre würd ich hier wohl nicht wohnen.

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Wäre das, was die Beule verusacht denn kleiner mit Unterhose? Wohl kaum. Also warum sollte die Beule kleiner sein mit Unterhose? Vielleicht verteilt es sich anders, aber denke ich eigentlich nicht.

Und wie Du richtig schreibst, die Radhose macht keinen Sinn wenn Du Unterhosen trägst. Es gibt allerdings Radunterhosen. Vielleicht probierst Du sowas mal?

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Ich habe nach der Realschule ebenfalls eine Ausbildung zum CTA gemacht (in Hannover), da ich mich für Naturwissenschaften interessierte. Speziell vorbereitet hatte ich mich nicht, trotzdem hatte ich keine Probleme mit den AbiturientInnen und Ex-ChemiestudentInnenen mitzuhalten, ich war aber auch vorher schon ein guter Schüler. Gab schon ein paar die Probleme hatten mitzukommen. Ist aber lange her.

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Ich bin mit den bisherigen Antworten hier absolut unzufrieden.

Fangen wir mit dem Konsenz an: Der Radfahrer hat ein Vorfahrt gewähren mißachtet, denn

1. Auch rechtswidrig angeordnete Verkehrsschilder sind zu beachten.

Die Vorfahrtregeln (§8 StVO) kennen keine Unterscheidung nach Straßenteilen oder gar Fahrzeugarten. Für die gesamte Kreuzung gilt entweder rechts vor links oder die Beschilderung. Gemischt werden kann da gar nichts. Und zu einem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) gehört auch ein korespondierendes Vorfahrtsschild (306-Vorfahrtsstraße oder 301-Vorfahrt), festgelegt in der Verwaltungsvorschrift zur StVO:

Zu den Zeichen 205 und 206:

VI. Jede Kreuzung und Einmündung, in der vom Grundsatz „Rechts vor Links" abgewichen werden soll, ist sowohl   positiv als auch negativ zu beschildern, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. [..] Straßeneinmündungen, die wie Grundstückszufahrten aussehen sowie Einmündungen von Feld-  oder Waldwegen können einseitig mit Zeichen 205 versehen werden.

Die Ausnahmen, in denen ein Zeichen 205 ohne korrespondierende Vorfahrtzeichen angeordnet werden darf treffen in unserem Fall nicht zu. Die vorhandene Beschilderung ist demnach rechtswidrig.

2. JEDER Verkehrsteilnehmer hat die für ihn geltenden Verkehrsregeln zu beachten, sogar Autofahrer. Der Autofahrer hat also rechts vor links zu beachten und dem Radfahrer Vorfahrt zu gewähren. Was für den Radfahrer gilt hat ihn nicht zu interessieren. Er muss nicht mal wissen, was dort ausgeschilder ist, was im Regelfall auch der Fall ist.

3. Es müssen also beide Vorfahrt gewähren, was in der Praxis darauf hinausläuft das man sich verständigen muss. Das ist hier nicht geschehen.

Ich finde es erschreckend wie hier (fast) alle einhellig der Meinung sind, nur der Radfahrer müsse die Verkehrsregeln beachten und der Autofahrer dürfe sich einfach so darüber hinwegsetzen. Noch erschreckender wenn ich bedenke das die meisten Straßenverkehrsbehörden, Rechtsanwälte und Richter das zunächst vermutlich genauso sehen würden.

Hoffnungsschimmer ist da der Fragesteller selbst und dass laut seiner Aussage auch die Polizei vor Ort die Situation zweifelhaft fand.

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