Wer hat schuld, Unfall mit Fahrradfahrer?

7 Antworten

Es gibt durchaus Stellen an welchen Fahrradfahrer ein "Vorfahrt gewähren" ausgeschildert haben, sowas findet man meist an gefährlicheren, unübersichtlicheren Stellen, häufig aber auch in größeren Kreisverkehren.

An diesen Stellen müssen dann die Fahrradfahrer, wie es das Schild vorschreibt, Vorfahrt gewähren. Ich finde es an sich gut, problematisch wird es aber dann, weil viele Fahrradfahrer diese Schilder gar nicht erst sehen/beachten, oder gar nicht wissen was sie bedeuten.

Im Falle eines Unfalls kann man aber auch nicht pauschal sagen, dass durch die Missachtung der Vorfahrt automatisch 100% Schuld an den missachtenden übergehen. Der PKW hat an solchen Stellen trotzdem seine Aufsichtspflicht und stellt sich im Nachgang heraus das ein Unfall hätte vermieden werden können, dann geht auch eine Teilschuld an den, der eigentlich Vorfahrt gehabt hätte.

Generell sind Unfälle durch Missachtung der Vorfahrt immer ein wenig heikel, einfach weil immer auch §1der StVO mitwirkt und dieser Paragraph besagt nunmal ...

(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Letztlich muss der genaue Unfallhergang geklärt werden und erst dann lässt sich sagen wie es mit der Schuldverteilung aussieht. Wenn der PKW (also hier ein Freund) keine Chance hatte den Unfall zu vermeiden, dann klärt sich die Schuldfrage meist eindeutig. Dies muss aber erstmal geklärt werden und wenn sich die Versicherungen dann quer stellen könnte das ein längerer Prozess werden.

Kylian67772 
Fragesteller
 09.07.2023, 16:37

Der Radfahrer hat vor meinem Kollegen und der Polizei erläutert das er schuld ist das ist schon geklärt mich hat einfach die Situation dort verwirrt

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dezzert212  09.07.2023, 16:45
@Kylian67772

Krass, ein Radfahrer der seine Schuld einsieht.. hab gedacht das gibt es nur in Märchen :D

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Ich bin mit den bisherigen Antworten hier absolut unzufrieden.

Fangen wir mit dem Konsenz an: Der Radfahrer hat ein Vorfahrt gewähren mißachtet, denn

1. Auch rechtswidrig angeordnete Verkehrsschilder sind zu beachten.

Die Vorfahrtregeln (§8 StVO) kennen keine Unterscheidung nach Straßenteilen oder gar Fahrzeugarten. Für die gesamte Kreuzung gilt entweder rechts vor links oder die Beschilderung. Gemischt werden kann da gar nichts. Und zu einem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) gehört auch ein korespondierendes Vorfahrtsschild (306-Vorfahrtsstraße oder 301-Vorfahrt), festgelegt in der Verwaltungsvorschrift zur StVO:

Zu den Zeichen 205 und 206:

VI. Jede Kreuzung und Einmündung, in der vom Grundsatz „Rechts vor Links" abgewichen werden soll, ist sowohl   positiv als auch negativ zu beschildern, und zwar sowohl innerhalb als auch außerhalb geschlossener Ortschaften. [..] Straßeneinmündungen, die wie Grundstückszufahrten aussehen sowie Einmündungen von Feld-  oder Waldwegen können einseitig mit Zeichen 205 versehen werden.

Die Ausnahmen, in denen ein Zeichen 205 ohne korrespondierende Vorfahrtzeichen angeordnet werden darf treffen in unserem Fall nicht zu. Die vorhandene Beschilderung ist demnach rechtswidrig.

2. JEDER Verkehrsteilnehmer hat die für ihn geltenden Verkehrsregeln zu beachten, sogar Autofahrer. Der Autofahrer hat also rechts vor links zu beachten und dem Radfahrer Vorfahrt zu gewähren. Was für den Radfahrer gilt hat ihn nicht zu interessieren. Er muss nicht mal wissen, was dort ausgeschilder ist, was im Regelfall auch der Fall ist.

3. Es müssen also beide Vorfahrt gewähren, was in der Praxis darauf hinausläuft das man sich verständigen muss. Das ist hier nicht geschehen.

Ich finde es erschreckend wie hier (fast) alle einhellig der Meinung sind, nur der Radfahrer müsse die Verkehrsregeln beachten und der Autofahrer dürfe sich einfach so darüber hinwegsetzen. Noch erschreckender wenn ich bedenke das die meisten Straßenverkehrsbehörden, Rechtsanwälte und Richter das zunächst vermutlich genauso sehen würden.

Hoffnungsschimmer ist da der Fragesteller selbst und dass laut seiner Aussage auch die Polizei vor Ort die Situation zweifelhaft fand.

Leestiger  28.07.2023, 12:59

Nö, beim Kreisverkehr ist es doch auch nicht so...

Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.

https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm

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Olokun  28.07.2023, 18:50
@Leestiger

Wir haben hier aber keinen Kreisverkehr. Und abgesetzt von der Fahrbahn ist der Radweg hier auch nicht. Und ich weiß immer noch nicht warum der Autofahrer hier rechts vor links misachten darf und woher er das wissen soll.

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Leestiger  28.07.2023, 19:21
@Olokun

Und das wirst du auch nie wissen weil keiner von uns die restlichen Verkehrszeichen sieht und nennen kann!

Du behauptest hier stur dass der Radfahrer sich nicht an das Verkehrszeichen 205 halten muss, warum auch immer.

Weil wenn er sich nicht dran halt dann wurde Rechts vir Links gelten..

Ich habe dir an Beispiel des Kreisverkehrs aufgezeigt dass dein

"Jede Kreuzung und Einmündung, in der vom Grundsatz „Rechts vor Links" abgewichen werden soll, ist sowohl positiv als auch negativ zu beschildern"

eben nicht überall gilt.

Ausserdem gilt doch auch in der VwVStVO:

...Im Fall von Radverkehrsanlagen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) und an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sind Radwegefurten stets zu markieren. Sie dürfen nicht markiert werden an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung „Rechts vor Links“, an erheblich (mehr als ca. 5 m) abgesetzten Radwegen im Zuge von Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) oder an Kreuzungen oder Einmündungen mit vorfahrtgebendem Zeichen 301 sowie dort nicht, wo dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt wird...

So wie auf dem Bild - keine Radwegefurt weil dem Radverkehr durch Zeichen 205 eine Wartepflicht auferlegt ist..

Wartepflicht??? - Gegenüber wem wohl, soviel zu deinem "Rechts vor Links"..

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Olokun  28.07.2023, 19:23
@Leestiger

ich habe niemals behauptet der Radfahrer müsse sich nicht an Zeichen 205 halten! Lerne lesen!

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Leestiger  28.07.2023, 19:26
@Olokun

Dann behaupte nicht, da würde Rechts vor links gelten!

Antwort von Olokun 27.07.23, 23:23:25
...Der Autofahrer hat also rechts vor links zu beachten und dem Radfahrer Vorfahrt zu gewähren...
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Olokun  28.07.2023, 19:28
@Leestiger

Für den Autofahrer, nicht für den Radfahrer. Deswegen ist die Beschilderung doch rechtswidrig, weil für Radfahrer und Autofahrer unterschiedliche Vorfahrtregeln gelten!

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Leestiger  28.07.2023, 20:06
@Olokun
Deswegen ist die Beschilderung doch rechtswidrig

Und diese Behauptung von dir ist falsch und bleibt falsch!

Wie am Beispiel Kreisverkehr gezeigt ist es einen Dreck notwendig dass zum 205 Zeichen für den Radfahrer es noch eines Zeichens für den Autofahrer bedarf!

Es kann ja gar nichts passieren wenn sich der Radfahrer dran hält, das ist unmöglich.

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Olokun  28.07.2023, 20:08
@Leestiger

Es kann gar nichts passieren wenn der Autofahrer sich an rechts vor links hält. Und ich weiß immer noch nicht warum das für ihn hier, nur gegenüber dem auf den linken Rad weg fahrenden nicht gelten soll.

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Leestiger  28.07.2023, 20:13
@Olokun

Selbst wenn da Rechts vor Links wäre - er ist doch gar nicht in die Strasse eingefahren und um den Radfahrer brauchte er sich nicht zu kümmern, der hätte eh Vorfahrt gewähren müssen.

Keine Ahnung wie die erkennen kannst dass er die Vorfahrt missachtet hat wenn er noch gar nicht in die Strasse eingefahren ist.Bin dann weg, viel Spass mit deiner einzigartigen Meinung..

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Hier fehlt mir etwas INFO

Ist das ein Radweg.

Ist es erlaubt auf dem Radweg links zu fahren.

So wie ich es an dem Ausschnitt interprtiere hätte der Radfahrer warten müssen.

Aber es gibt selten keine Teilschuld für den Autofahrer wenn es vor Gericht geht

Dieses Schild soll wohl drauf hinweisen, dass Fahrradfahrer Vorfahrt gewähren müssen. Seit wann gibt es so was?

Schon immer. Der Radweg, auf dem ich täglich pendel, hat gleich mehrere solche Stellen.

Kylian67772 
Fragesteller
 09.07.2023, 16:15

Also ist der Radfahrer schuld und es gilt kein rechts vor links?

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Olokun  27.07.2023, 23:24
@RedPanther

Genauso eindeutig hat der Autofahrer rechts vor links missachtet!

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Verkehrszeichen für Radfahrer gibt es schon seit Jahrzehnten, sind aber etwas kleiner, als die der Autofahrer. In diesem Fall hätte der Radfahrer warten müssen.

Woher ich das weiß:Recherche