Auf meiner Telefonrechnung steht unter Verbindungen über First Telecom GmbH ein Sparservice WA48, was ist das und Gibt es noch mehr Sparservice Angebote?

3 Antworten

Die Bundesnetzagentur hat die rechtswidrigen Dienste der First Telecom GmbH per Bescheid vom 24.10.2019 verboten. Die BNA hat ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung für die Abos ausgesprochen. Im folgenden der Bescheid der Bundesnetzagentur über die rechtswidrige Nutzung der Rufnummern durch die First Telecom GmbH

Sehr geehrter […]

ich komme auf Ihre Beschwerde zurück. In Ihrer Telefonrechnung sind diverse Rechnungsposten zu (0)32er Rufnummern bzw. zu Abonnements aufgeführt.

Die Bundesnetzagentur hat den zu Grunde liegenden Sachverhalt eingehend geprüft. Hiernach besteht auch aufgrund Ihres Hinweises gesicherte Kenntnis von der rechtswidrigen Nutzung der gemeldeten Rufnummern. Neben Verstößen gegen die Zuteilungsregeln von (0)32er Rufnummern wurde in unterschiedlichen Varianten versucht, verbraucherschützende Vorgaben zur Preistransparenz zu umgehen.

Aufgrund von Verstößen gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG) sowie das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) hat die Bundesnetzagentur gegenüber dem Netzbetreiber mit Bescheid vom 24.10.2019 die Abschaltung der folgenden Rufnummern angeordnet:

032 219 214-000

032 219 214-400

032 219 214-500

032 219 214-444

032 219 214-555

032 219 214-666

032 219 214-777

032 219 214-999

Die rechtswidrig beworbenen Dienste sind somit nicht mehr erreichbar.

Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur für die Zeit vom 12.01.2019 bis einschließlich dem 29.10.2019ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verfügt. Das Verbot gilt auch für die Rechnungslegung und Inkassierung von Abonnements, welche über Artikel-/Leistungsnummern (ALNR) bzw. Produkt ID’s abgerechnet wurden. Diese wurden auf Ihrer Telefonrechnung folgendermaßen ausgewiesen:

            

ALNR  ProduktID     Text1   Text2  

99719 GG551 Sparservice WA11 Vermittlung  Vergünstigte Vermittlung    

99797 GG089 Sparservice WA48    Vermittlungsdienst   

99727 GG063 Sparservice WA22        

99720 GG552 Sparservice WA12 Vermittlung  Vergünstigte Vermittlung    

Das verfügte Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot hat zur Folge, dass Ihnen als betroffenem Verbraucher für den genannten Zeitraum die über diese Rufnummern zustande gekommenen Verbindungen bzw. Abonnements nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Sie bereits Rechnungen erhalten haben, greift zugleich das Verbot der Inkassierung; die Forderungen dürfen nicht mehr beigetrieben werden.

Die Maßnahmen der Bundesnetzagentur greifen jedoch nicht unmittelbar, wenn Sie die in Rechnung gestellten Verbindungsentgelte bereits bezahlt haben. In diesen Fällen können Sie dennoch versuchen, das Geld zurückzufordern. Die Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes ermöglichen es der Bundesnetzagentur hierbei nicht, Sie bei der Durchsetzung ihrer zivilrechtlichen Ansprüche zu unterstützen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dieser Dienst, der ähnlich einer Telefonauskunft (z.B. Auskunft der Deutschen Telekom 11833) auf Basis von Datenbanken zu Teilnehmern vermittelt, ist kostenpflichtig und wird pauschal pro Woche über die Telefonrechnung abgerechnet.

Der Vermittlungsdienst wird für eine Wochenpauschale von 4,99 € zur Verfügung gestellt. Die Registrierung für den Dienst erfolgt über die 4932219214500 oder 4932219214600. Zum Abschluss des Vertrages muss dieser durch das Drücken der Tasten 1 und 9 bestätigt werden. Der Dienst kann jederzeit gekündigt werden über 08001010028 (kostenlose Hotline).

Folgende Spartarife werden angeboten:

  • First Telecom GmbH ein Sparservice WA48
  • First Telecom GmbH ein Sparservice WA12
  • First Telecom GmbH ein Sparservice WA11
  • First Telecom GmbH ein Sparservice WA22

AntwoMaster  14.11.2019, 07:33

Auf der Website www.rechnungsauskunft.de können Mehrwertumsätze der Unternehmen First Telecom GmbH und First Communication GmbH detailliert nachvollzogen werden.

Außerdem befindet sich dort ein Link zur Seite www.bill-info.com für Informationen zu Mehrwertdiensten auf Mobilfunkrechnungen.

Auf der Festnetzrechnung stehen die Mehrwertdienste unter "Verbindungen über First Telecom GmbH".

First Telecom ist damit nicht automatisch der Diensteanbieter, sondern lediglich der Netzbetreiber, in dem die Rufnummern geschaltet sind.

Zu den auf der Telefonrechnung aufgeführten Verbindungen zu 0900-Rufnummern oder anderen kostenpflichtigen Servicerufnummern (z.B. 118xy Auskunftsnummer) können Sie auf rechnungsauskunft.de weitere Informationen finden. Insbesondere sind dies Nutzungszeitpunkt, Dauer, entstandene Kosten und die Adresse des Diensteanbieters.

Der Einzelverbindungsnachweis (EVN) gibt Ihnen eine vollständige Übersicht über genutzte Dienste

Darüber hinaus steht Ihnen die Möglichkeit zur Verfügung wiederkehrende Zahlungen (Festentgelte) zu verwalten. Kündigungen zu wiederkehrenden Zahlungen können auch formlos unter Angabe der Rufnummer, Produktbezeichnung des Festentgelts, Rechnungsempfänger, Rechnungsnummer und Buchungskontonummer an die auf der Rechnung angegeben Kontaktdaten erfolgen. Am schnellsten geht das per E-Mail: kontakt (ät) first-telecom.de.

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Da wurde schlicht über einen anderen Carrier telefoniert oder eine Sonderrufnummer angerufen.

Rechnungsauskunft.de ist der Dienst der First Telecom um Fragen zu seiner Rechnungstellung seitens First Telecom zu beantworten.