Kann die Mahnung gerechtfertigt seien?

1 Antwort

Die Frage ist, ob bei dem Einkauf eine Lastschrift in Höhe des Einkaufswerts stattgefunden hat.

Wenn ja, und sie wurde nicht wieder zurückgebuscht, dann ist Alles bezahlt und die erneute Lastschrift war unrechtmäßig.

Wenn nein, dann muss eben noch bezahlt werden und die Lastschrift war gerechtfertig.

Also einfach schauen OB der Einkauf bezahlt ist. So schwer kann das nicht sein, wenn du die Kontoauszüge hast.