Auf Klassenfahrt rausschleichen?

4 Antworten

Kein Versicherungsschutz bei einem Unfall. Evtl. wird man von der Polizei aufgegriffen. Die Mitschüler finden das nicht so toll und bestrafen dich. Eintrag ins Klassenbuch.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja das ist leider illegal. Abgesehen davon kommt es noch drauf an wie alt du wirklich bist. Bei 14 sieht das eher scheisse aus aber eher im harmlosen Bereich da du StrafUNmündig bist. Bei 16 oder 18 ist ja was anderes. Du hast somit die Aufsichtspflicht verletzt des Schulleiter oder Schulleiterin. Die Kosten musst du zwar net bezahlen, aber dafür deine Lehrer/In. Die Strafe können je nach Härtefall um die 2000€ laufen. Ich finde die Schulpflicht allgemein scheisse und eher unfair gegenüber der anderen beteiligten. Eine Petition wollte ich ja wirklich starten ob es sich eher sich für Sinnvoll hält oder auch net. Aber das Problem mit dem Petition hat andere Probleme weshalb das nicht ging.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
princesskenny  15.07.2022, 03:18

Mit 14 ist man nicht mehr Strafunmündig, zumindest in Deutschland nicht. Und nicht er als Schüler hat die Aufsichtspflicht verletzt, er als Schüler hat keine Aufsichtspflicht, sondern die Lehrer haben sie verletzt. Also müssten sowieso die Lehrer Strafe zahlen und nicht der Schüler.

1

Ja, das ist illegal. Eure Schule hat einen Versicherungsschutz, der erlischt, wenn ihr euch nicht an den vertraglich fest gesicherten Orten aufhaltet, bspw. Schulgelände oder Jugendherberge.

Wenn nun einen von euch etwas passiert, während ihr nicht unter der Aufsicht einer Lehrkraft gewesen seid oder ihr euch unberechtigter Weise vom jeweiligen Gelände entfernt, seid ihr nicht mehr von diesem Versicherungsschutz abgesichert.

Ich würds lassen. Ich könnte mir gut vorstellen, dass du dann von der Klassenfahrt ausgeschlossen wirst und dich deine Eltern abholen müssen. Außerdem wirkt sich das sicher nicht gut auf dein Sozialverhalten und die Beziehung zu deinen Lehrkräften aus