Auch der Vorname auf dem Klingelschild?

8 Antworten

Es gibt überhaupt keine Pflicht. Es ist aber halt praktisch, wenn man weiß wo man klingelt.

In der Praxis gibt es beide Varianten - nur Nachname oder Nachname und Vorname(n).

Bei uns steht immer der 1. Buchstabe des Vornamens und der Name.

Wenn du allerdings in einer Gegend wohnst, wo viele Leute denselben Nachnamen tragen, empfiehlt sich beides.

Nein, der Vorname muss nicht draufstehen, ist aber von Vorteil, wenn im selben Haus noch jemand mit demselben Nachnamen wohnt.

Bei Mietwohnungen und Eigentumswohnungen regelt das üblicherweise die Verwaltung.

Im Eigenheim kannst Du selbst wählen.

Verpflichtend ist da garnix, die pure Verwendung von Klingelschildern ist komplett freiwillig (wenn auch Gang und Gebe in der Gesellschaft)