Arzt, Polizei?

6 Antworten

Der Arzt unterliegt der Schweigepflicht.

Laut BtMG ist der Anbau, der Handel, der Kauf und der Besitz von Cannabis strafbar. Vom Konsum steht nichts im Gesetz. Du musst also nur glaubhaft machen, dass du Cannabis konsumiert hast, ohne es vorher gekauft und besessen zu haben.

Woher ich das weiß:Recherche

natürlich nicht. Selbst wenn du einen ganzen Regenbogen im Blut hast. Abgesehen vom amtsarzt wenn von Behörden angeordnet, aber dann auch nur mit deiner Zustimmung. (die du zb geben musst, wenn du im Zuge einer MPU den führerschein nciht verlieren willst)

Nein. Ärztliche schweigepflicht

Konsum ist ansich nicht strafbar.

Deim Hausarzt führt bei eienem regulären Blutbild keinen Test auf THC durch.

Und wenn er dies dennoch tut, kannst du den Test jederzeit abbrechen. (wenn er nicht Gerichtlich angeordnet ist....)

Dein Arzt darf die Polizei immer rufen, die werden aber bei einem erhöhten Wert nicht viel machen, wenn du niemanden gefährdest oder vor deren Nase ein Auto besteigen willst....