Arge - Umschulung oder Weiterbildung als Hilfsarbeiter?
Hallo zusammen,
bitte nagelt mich jetzt nicht auf die genaue Begriffe fest... ^^ aber folgendes:
Ich bin zur Zeit seit kurzem Arbeitssuchend/-los gemeldet und beziehe auch Arbeitslosengeld 1 (ca. 1000€).
Nun möchte ich eine Umschulung (Ausbildung mit Zeugnis) machen, mir wurde soweit auch schon alles zugesagt -wobei ich noch keinen Bildungsgutschein in der Hand habe- und habe auch schon einen Betrieb gefunden, der das alles mit machen und mich ausbilden würde.
Jetzt ist nur die Frage wie bzw in welcher Form ???
1.Fall - rein als Azubi - kann ich wegen dem geringen Verdienst vergessen.
2.Fall - mit diesem Bildungsgutschein - aber wieviel habe ich dann am Ende des Monats auf der Hand? Im Gespräch mit der Arge kam heraus, dass anscheinend das Azubi Gehalt mit dem Arbeitslosengeld 1 verrechnet und letzten Ende gedeckelt wird. Jedoch bekomme ich in diesem Fall ja noch die Fahrtkosten!? und andere Vergütungen wie Schulungsmaterial bezahlt!? und mit meinen angenommen 1000€ Arbeitslosengeld verrechnet.... wo komme ich da am Ende dabei raus?
Jetzt wurde mir noch eine dritte Variante schmackhaft gemacht:
3.Fall - Als Hilfkraft angestellt und dann im Betrieb weiter-/ausbilden - Hierbei soll ich mich bald möglichst als Hilfskraft anstellen lassen (wohl grob mit 1300€ Gehalt) und später dann die Ausbildung beginnen, jedoch weiter als Hilfskraft angestellt.
Bei der dritten Variante bekommt der Arbeitgeber einen Zuschuss und mir wird bei der Ausbildung/ Umschulung auch noch die Fahrtkosten bezahlt?
Habe ich dann letzen Endes eine "klassische Ausbildung mit Zeugnis" ?
Ist das dann eine normale Berufsausbildung?
etc....
Es kommt mir ein bisschen spanisch vor bzw. so als würde man mich hier nur gerne als "vermittelt" abstempeln wollen können... und der Arge entstehen so weniger kosten wohl ^^
Ich hoffe Ihr könnt mir hier ein bisschen weiterhelfen und mir einige Fragen beantworten und Licht ins Dunkel bringen.
Viele Grüße
2 Antworten
1.Fall - rein als Azubi - kann ich wegen dem geringen Verdienst vergessen.
Als eine Art "Umschulungsmaßnahme", sollte da mMn mehr "drin sein", vielleicht gibt es ja doch noch Zuzahlungen. Außerdem warum sich nicht in der Zeit der Ausbildung ein wenig einschränken (evtl. Wohngeld, oder und KfW Kredit etc.) um dann später eine richtige Ausbildung zu haben und gut zu verdienen ...
Nicht alles ist "Trick" ein wenig Vertrauen gehört dazu. Es gilt leider auch heute immer noch "Lehrjahre sind keine Herrenjahre".....
1 Wen du eine einzel Umschulung bei einer Firma machst bekommst du alg 1 weiter wen du es schaffst das die Firma dich auch bezahlt kannst du noch 400 € von da abstauben! Ohne das du Geld verlierst der nachteil ist du fängst in der Berufsschule auch im 2ten Jahr an!
2 Das was sie dir da sagten kann falsch sein deswegen lass dir das schriftlich zeigen es gab mal die Reglung Alg1 + Azubi Gehalt + Fahrkosten + Arbeitskleidung! + Mehrkosten die ich nicht bentragt hatte weil mir 1700 dm reichten! Das hat sich Dan auf azubigehatt von nur 400€ geändert ohne Kürzungen von alg 1oder 2!
Oder du Nimst eine Ausbildung wie in einem bfw Dan gibt es nur alg 1 + Fahrkosten + Mehrkosten!
Aber in jedem falle bist du vor der Kammer deine Prüfung am machen nur bei form 1 hast du auch einen guten Kündigungsschutz!