ARD-ZDF-DLF-Beitragsservice - Mahnsperre?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hör auf zu blubbern.

Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro für jede Wohnung fällig. Für Familien, Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften hat die Regelung gegenüber der vorherigen Situation einen wesentlichen Vorteil:" Einer zahlt für Alle", d.h. nur ein Familienmitglied, Lebenspartner oder WG-Bewohner muss für die gemeinsame Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet sein.

Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag haften die Bewohner einer Wohnung gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bewohner zur Beitragszahlung herangezogen werden kann, wenn der offiziell angemeldete Teilnehmer den Rundfunkbeitrag nicht entrichtet.

Hast du den zweiten Absatz verstanden? Du schreibst "nach der er als Familienmitglied des zahlungsunfähigen Mieters einer Wohnung verpflichtet sein soll, die Beiträge zu bezahlen" ... nun,lies den 2. Absatz, da steht es drin.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/


Traktor 
Fragesteller
 25.06.2020, 11:42
Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag haften die Bewohner einer Wohnung gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bewohner zur Beitragszahlung herangezogen werden kann, wenn der offiziell angemeldete Teilnehmer den Rundfunkbeitrag nicht entrichtet.

Aus welcher Vorschrift geht das hervor?

Und: Haben die Geldeintreiber der AdöRe das Recht, diesen Hinweis zu verweigern, wenn der Betroffene sie um Begründung ihrer Forderung bittet und um Nennung des entsprechenden Rechtes? Irgendwo muss das ja wohl gesetzlich niedergeschrieben worden sein, oder nicht?

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Dea2019  25.06.2020, 11:45
@Traktor

Den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) kann man googeln! Hier die Vorschrift:

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)

§2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich

(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die 1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder 2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.

(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.

Die von dir gesuchte Vorschrift ist der § 2 Abs. 3 RBStV

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Traktor 
Fragesteller
 25.06.2020, 11:56
@Dea2019

Danke! Damit kann ich was anfangen. Ich frage mich nur, warum vom Beitragsservice niemand zu dieser Aufklärung in der Lage war. Man hat lange Zeit nicht auf entsprechende Auskunftbitten reagiert, und dann irgendwann schweres Geschütz aufgefahren.

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Man stellte sich regelrecht taub auf dem Ohr dazu. Man hätte zumindest die Passage, die sowas ermöglicht, benennen müssen und ggf. erläutern, warum man Übergang der Zahlungspflicht auf andere erkennt, wenn dies nicht eindeutig erkennbar ist im Rechtstext.

(Nur) Weil es für Dich nicht erkennbar ist ?

Wo kämen wir hin in einem angeblichen Rechtsstaat, in dem Leute, die kraft irgendwelcher Gesetze sehr viel Macht haben wie der „ARD-ZDF-DLF-Rundfunkbeitragsservice“ und Betroffenen erheblich zusetzen können, hier sogar mit Zwangsinhaftierung, sich derart rechtswidrig verhalten?
Man stellte sich regelrecht taub auf dem Ohr dazu.

Bei "Man..." könntet Du doch auch Deinen Namen einsetzen.

.

Bist Du denn sicher, dass Dui den richtigen rechtswidrig handelnden erkannt / beschrieben hast ?

Widersprüche haben selten (?) / nicht immer eine Aufschiebende Wirkung.

Es wäre doch zu einfach, mit einem Widerspruch alles lahm legen zu können.


Traktor 
Fragesteller
 25.06.2020, 11:46

Wenn es so eindeutig erkennbar ist, dass bei Zahlungsunfähigkeit ein anderer zur Zahlung verpflichtet ist, kannst Du mir sicher die betreffende Stelle nennen.

Dass die Justiz auch gerne ohne entsprechende Rechtsgrundlage handelt und der Bürger fast verrückt wird, wird ja immer öfter bekannt und nicht mehr akzeptiert.

Passt ja auch nicht zusammen, wenn Politiker laufend behaupten, Deutschland sei eine Demokratie, und im Alltag müssen Bürgerinnen und Bürger sich dann mit kleinen Diktatoren herumschlagen ...

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GutenTag2003  25.06.2020, 12:13
@Traktor
bei Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit ist eine persönliche Angelegenheit. Die hat ZDF … nicht zu verantworten

Dass die Justiz

Die Justiz verpflichtet Dir (grundsätzlich) nicht, nicht zu arbeiten und Einkommen zu erzielen.

Deutschland sei eine Demokratie,

Demokratie bedeutet nicht, dass Du den Diktator spielen darfst.

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Blabla.

Wenn eine in der Wohnung wohnende Person von der Beitragspflicht befreit ist, dann gilt das nicht für alle Personen im Haushalt.

Jede Einzelne Person im Haushalt muß sich selber befreien lassen.

Es sei denn es handelt sich um eine BG im Sinne des Jobcenters, hier werden die Personen zusammen befreit.

Wenn sich diese Person also nicht befreien lassen kann, dann muß sie zahlen, da hilft auch kein Widerspruch.

Du redest nur Blabla ohne darauf einzugehen, warum die Person glaubt, nicht zahlen zu müssen.


Traktor 
Fragesteller
 25.06.2020, 11:50

Zuerst mal muss geklärt sein, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Wohnungsnutzers, der den Mietvertrag unterschrieben hat, ein anderer verpflichtet werden kann. Ist das unklar, könnte es ja auch willkürliches Beitreiben von Beiträgen sein. Dass sowas passiert, ist ja nicht ab der Welt ...

Also, denn nenne mal die Vorschriften, damit ich das überprüfen kann im Rundfunkstaatsvertrag. Ansonsten schwätzt Du ja nur irgendwas nach, was auch von Leuten sein kann, die gerne willkürlich Beiträge beitreiben. Nicht?

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berlina76  25.06.2020, 11:54
@Traktor

Es geht nicht darum, wer den Mietvertrag mit unterschrieben hat, sondern darum, wer offiziell in der Wohnung alles gemeldet ist. Es zählt also das Amtliche Melderegister.

Wenn man in der Wohnung gemeldet ist, ist man erstmal Zahlungspflichtig.

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