ARD-ZDF-DLF-Beitragsservice - Mahnsperre?
Braucht es einen Antrag auf Mahnsperre, wenn ein vermeintlich Beitragspflichtiger Widerspruch gegen eine Gebührenfestsetzungsbescheid eingelegt hat? Müsste sowas nicht automatisch geschehen? Im mir vorliegenden Fall hatte ein Betroffener Widerspruch eingelegt. Darauf hatte der Beitragsservice versucht, mit Geschwätz vorbei am Wesentlichen den Einspruch als erledigt zu werten, wird dem nicht innerhalb von 4 Wochen widersprochen. Der Betroffene hat fristgerecht widersprochen.
Da in diesem großen Haufen mit vielen Händen wohl einiges nicht mit rechten Dingen zugeht, zeigt schon die Tatsache, dass dieser Beitragsservice auf Bitten des Betroffenen bislang nicht die Vorschrift aus dem Rundfunkstaatsvertrag genannt hat, nach der er als Familienmitglied des zahlungsunfähigen Mieters einer Wohnung verpflichtet sein soll, die Beiträge zu bezahlen. Man stellte sich regelrecht taub auf dem Ohr dazu. Man hätte zumindest die Passage, die sowas ermöglicht, benennen müssen und ggf. erläutern, warum man Übergang der Zahlungspflicht auf andere erkennt, wenn dies nicht eindeutig erkennbar ist im Rechtstext.
Müsste man dem Betroffenen nicht erklären, warum die Beitragspflicht für die betreffende Wohnung, die der jeweilige Eigentümer bzw. Mieter zu erfüllen hat, auf ihn übergeht, müsste es Vorschriften dazu geben, die bestätigen, dass man diese demokratische Aufklärung nicht leisten muss ...!!
Wo kämen wir hin in einem angeblichen Rechtsstaat, in dem Leute, die kraft irgendwelcher Gesetze sehr viel Macht haben wie der „ARD-ZDF-DLF-Rundfunkbeitragsservice“ und Betroffenen erheblich zusetzen können, hier sogar mit Zwangsinhaftierung, sich derart rechtswidrig verhalten? Immerhin gibt es ja sogar ein Grundrecht auf umfassende Rechtsaufklärung, auch wenn das bislang kaum bekannt ist. Es erlaubt vermeintlich Ohnmächtigen, machtvolle Fremdbestimmung wie in diesem Fall zu verhindern, wenn sie nicht mit entsprechenden Gesetzen, Rechtsnormen, Verordnungen begründet wird.
Selbst diktatorisch geführte Gesellschaften halten sich meist an die Vereinbarungen des Volkes, damit nicht jeder machen kann, was er will und irgendwann nur noch Faustrecht gilt.
3 Antworten
Hör auf zu blubbern.
Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird der Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro für jede Wohnung fällig. Für Familien, Wohngemeinschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften hat die Regelung gegenüber der vorherigen Situation einen wesentlichen Vorteil:" Einer zahlt für Alle", d.h. nur ein Familienmitglied, Lebenspartner oder WG-Bewohner muss für die gemeinsame Wohnung zum Rundfunkbeitrag angemeldet sein.
Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag haften die Bewohner einer Wohnung gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass grundsätzlich jeder Bewohner zur Beitragszahlung herangezogen werden kann, wenn der offiziell angemeldete Teilnehmer den Rundfunkbeitrag nicht entrichtet.
Hast du den zweiten Absatz verstanden? Du schreibst "nach der er als Familienmitglied des zahlungsunfähigen Mieters einer Wohnung verpflichtet sein soll, die Beiträge zu bezahlen" ... nun,lies den 2. Absatz, da steht es drin.
Den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) kann man googeln! Hier die Vorschrift:
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
§2 Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.
(2) Inhaber einer Wohnung ist jede volljährige Person, die die Wohnung selbst bewohnt. Als Inhaber wird jede Person vermutet, die 1. dort nach dem Melderecht gemeldet ist oder 2. im Mietvertrag für die Wohnung als Mieter genannt ist.
(3) Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner entsprechend § 44 der Abgabenordnung.
Die von dir gesuchte Vorschrift ist der § 2 Abs. 3 RBStV
Man stellte sich regelrecht taub auf dem Ohr dazu. Man hätte zumindest die Passage, die sowas ermöglicht, benennen müssen und ggf. erläutern, warum man Übergang der Zahlungspflicht auf andere erkennt, wenn dies nicht eindeutig erkennbar ist im Rechtstext.
(Nur) Weil es für Dich nicht erkennbar ist ?
Wo kämen wir hin in einem angeblichen Rechtsstaat, in dem Leute, die kraft irgendwelcher Gesetze sehr viel Macht haben wie der „ARD-ZDF-DLF-Rundfunkbeitragsservice“ und Betroffenen erheblich zusetzen können, hier sogar mit Zwangsinhaftierung, sich derart rechtswidrig verhalten?
Man stellte sich regelrecht taub auf dem Ohr dazu.
Bei "Man..." könntet Du doch auch Deinen Namen einsetzen.
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Bist Du denn sicher, dass Dui den richtigen rechtswidrig handelnden erkannt / beschrieben hast ?
Widersprüche haben selten (?) / nicht immer eine Aufschiebende Wirkung.
Es wäre doch zu einfach, mit einem Widerspruch alles lahm legen zu können.
Wenn es so eindeutig erkennbar ist, dass bei Zahlungsunfähigkeit ein anderer zur Zahlung verpflichtet ist, kannst Du mir sicher die betreffende Stelle nennen.
Dass die Justiz auch gerne ohne entsprechende Rechtsgrundlage handelt und der Bürger fast verrückt wird, wird ja immer öfter bekannt und nicht mehr akzeptiert.
Passt ja auch nicht zusammen, wenn Politiker laufend behaupten, Deutschland sei eine Demokratie, und im Alltag müssen Bürgerinnen und Bürger sich dann mit kleinen Diktatoren herumschlagen ...
bei Zahlungsunfähigkeit
Zahlungsunfähigkeit ist eine persönliche Angelegenheit. Die hat ZDF … nicht zu verantworten
Dass die Justiz
Die Justiz verpflichtet Dir (grundsätzlich) nicht, nicht zu arbeiten und Einkommen zu erzielen.
Deutschland sei eine Demokratie,
Demokratie bedeutet nicht, dass Du den Diktator spielen darfst.
Blabla.
Wenn eine in der Wohnung wohnende Person von der Beitragspflicht befreit ist, dann gilt das nicht für alle Personen im Haushalt.
Jede Einzelne Person im Haushalt muß sich selber befreien lassen.
Es sei denn es handelt sich um eine BG im Sinne des Jobcenters, hier werden die Personen zusammen befreit.
Wenn sich diese Person also nicht befreien lassen kann, dann muß sie zahlen, da hilft auch kein Widerspruch.
Du redest nur Blabla ohne darauf einzugehen, warum die Person glaubt, nicht zahlen zu müssen.
Zuerst mal muss geklärt sein, dass bei Zahlungsunfähigkeit des Wohnungsnutzers, der den Mietvertrag unterschrieben hat, ein anderer verpflichtet werden kann. Ist das unklar, könnte es ja auch willkürliches Beitreiben von Beiträgen sein. Dass sowas passiert, ist ja nicht ab der Welt ...
Also, denn nenne mal die Vorschriften, damit ich das überprüfen kann im Rundfunkstaatsvertrag. Ansonsten schwätzt Du ja nur irgendwas nach, was auch von Leuten sein kann, die gerne willkürlich Beiträge beitreiben. Nicht?
Aus welcher Vorschrift geht das hervor?
Und: Haben die Geldeintreiber der AdöRe das Recht, diesen Hinweis zu verweigern, wenn der Betroffene sie um Begründung ihrer Forderung bittet und um Nennung des entsprechenden Rechtes? Irgendwo muss das ja wohl gesetzlich niedergeschrieben worden sein, oder nicht?