Arbeitsbescheinigung für Kita?
Hallo, für die Notbetreuung der eigenen Kinder in der Kita oder wenn man ein Kind für die Betreuung im Hort (Grundschule) anmelden möchte benötigt man dort eine Arbeitsbescheinigung der Eltern. Wenn ein Elternteil aber z.B. tagsüber Abitur nachmacht oder studiert, wie bekommt man dann eine solche "Arbeitsbescheinigung"? Man ist ja auch fest gebunden tagsüber und hat keine Zeit und wäre berechtigt. Danke vorab für Infos wie man das am besten macht.
3 Antworten
Was hat eine Notbetreuung eines Kindes in einem Kindergarten mit einer Arbeitsbescheinigung eines Elternteils zu tun?
Hat ein Elternteil vor, eine Arbeitnehmerstelle als Erzieher in einem Kindergarten zu beginnen?
Wobei er dafür eine entsprechende Ausbildung vorweisen müsste.
Das findet sich je nach Träger in der jeweiligen Satzung oder im Vertrag, den du mit dem Träger abgeschlossen hast
Eine Satzung oder Vertrag der nicht im Einklang mit dem Gesetz steht?
Es geht hier um die Notbetreuung bzw. im Hort , nicht um den normalen Kita Platz. Ausserdem ist es ja leider so, dass es noch nicht überall ausreichend Ganztagsplätze gibt, und dann obliegt es natürlich dem Träger zu regeln, wie die vorhandenen Plätze verteilt werden
Ich kann im § 24 SGB keinen Hinweis entdecken, dass dieser § für eine Notbetreuung nicht zählt.
Hier noch ein erweiterter Kommentar zu § 24 SGB 8 und hier steht sehr wohl, dass dies auch für Ganztagsplätze zählt.
Weisst du, was eine Notbetreuung ist? Das bedeutet, der Kindergarten hat zu (zb wegen Krankheit etc). Keine ausreichende Anzahl an Erziehern da bedeutet: keine Betreuung für alle Kinder möglich! Also kann nur eine geringe Anzahl betreut werden oder man macht die Einrichtung komplett zu. Da hilft dir der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz nicht weiter - das ist der Unterschied zwischen Theorie und Praxis
Natürlich gilt er für Gsnztagsplätze! Es gibt aber nicht genug davon
Und deshalb entscheidet der Träger, dass er nur Kinder von Berufstätigen auswählt. Klarer Verstoß gegen § 24 SGB VIII.
Und dagegen kann man vorgehen. Dienstaufsichtsbeschwerde wäre dann angebracht.
Eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Satzung? Wohl kaum! Solange es nicht genug Plätze gibt, muss man eben Regeln zur Vergabe finden. Für die Notbetreuung gilt das genauso!
Eine dienstaufsichtsbeschwerde gegen eine Satzung?
Quatsch, der Träger eines Kindergartens ist oft die Kirche, oder die Gemeinde. Und da ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht.
Große Ahnung von Behörden scheinst du nicht zu haben.
In der Tat wird das verlangt je nach Kita, die nicht berufstätigen Eltern freut das natürlich überhaupt nicht, verständlicherweise, des Träger beruft sich auf die eigene Satzung.
Die Erzieher, die keine Qualität oder Aufsichtspflicht mehr leisten können, freut das auch nicht...
Ich verstehe die Eltern. Aber wenn eine Erzieherin übersieht, dass das Kind gerade sich verletzt, sind die Eltern garantiert auch nicht begeistert.
Dann lies mal meinen Link "Rechtsanspruch zu § 24 SGB VIII"
Dann legt man eine Bescheinigung der Uni oder des Bildungsträgers vor, bei dem man das Abi macht.
ich würde mal beim Träger anfragen - so was wird vermutlich nicht explizit geregelt worden sein
Eine Bescheinigung der Uni oder der Schule wäre möglich
In die Notbetreuung dürfen nur Kinder von berufstätigen Eltern, die das Kind nirgendwo anders unterbringen können. Dafür braucht es einen Nachweis.