Muss Grundschule Hort oder Ganztagsschule anbieten?
Mein Sohn besucht derzeit eine Kindertagesstätte und wird dort bis 16:00 Uhr betreut. Im nächsten Jahr wird mein Sohn eingeschult. In der Grundschule gibt es derzeit aber nur eine Betreuung bis 12.30 Uhr. Gibt es ein Gesetz / Vorschrift, die es verlangt, wenn die Kindertagesstätte bereits erweitere Betreuungszeiten anbietet, diese erweiterten Betreuungszeiten auch von der Grundschule erfüllt werden müssen?
5 Antworten
Nein.
Nur dann, wenn die Schule als "Ganztagsschule" ausgewiesen ist.
Dann ist Sichergestellt, das die Kinder bis zu dem Zeitpunkt in der Schule betreut werden.
Nicht jede Schule ist eine ganztagsschule !!
Du musst dich somit selber um die Betreuung deiner Kinder kümmern.
Entweder Halbtags arbeiten oder Verwandte kümmern sich darum.
Nein, sowas gibt es bisher leider nicht!
Es wäre aber wohl dringend notwendig zur Wahrung der Chancengleichheit von sozial benachteiligten Kindern und zur Unterstützung von berufstätigen Alleinerziehenden.
Wenigstens in "sozialen Brennpunkten" sollte sowas nach Möglichkeit angeboten werden!
Nein. Aber du hast die freie Wahl dein Kind an eine andere Schule zu schicken wenn dir das Angebot dieser Schule nicht gefällt.
Nein,das muss die Grundschule nicht. Aber oft gibt es ja Angebote, die du kombinieren kannst. ZB meist gehen die Kinder dann nach der Schule in der Hort.
Nein, leider nicht. Da gibt es keinen Anspruch
Witz komm raus.
Man kann nicht die Schule einfach so wählen. IdR. muss man auf die Schule im Einzugsgebiet. Außer Privatschulen.