Arbeitsamt geld auf konto gewisen?

3 Antworten

Du meinst zustehende Leistungen, diese sind aber kein Lohn, denn dafür arbeitet man in der Regel, du bekommst dann mit ALG - 1 eine Versicherungsleistung oder mit ALG - 2 eine Sozialleistung, wenn Bedürftigkeit nachgewiesen wurde.

Wenn du noch keine Leistungen erhalten hast, also das erste mal welche bekommst, dann käme es darauf an wann du deinen Bewilligungsbescheid erhalten hast und wann dieser erstellt wurde.

Denn in der Regel werden die Leistungen um den 20. eines Monats angewiesen, also normalerweise spätestens 5 - 6 Werktage vor Ende des Monats, so dass dann die Leistung pünktlich auf dem Konto zur Verfügung stehen kann.

Laufende Leistungen sind dann im Normalfall spätestens am letzten Bankarbeitstag des alten Monats auf dem Konto und stehen dann zur Verfügung, beim ALG - 1 werden diese rückwirkend und beim ALG - 2 in voraus für den Monat gezahlt.

Schon zustehende Leistungen sind nach Bearbeitung des Antrags sofort zur Anweisung zu bringen, dann kann es also jeder Zeit passieren das Leistungen auf dem Konto eingehen und nicht erst am letzten Bankarbeitstag.

Wenn du deinen Bewilligungsbescheid also schon einige Tage hast, dann solltest du deine Leistungen spätestens am 30.09.2019 auf dem Konto haben.

Die Bezüge vom Arbeitsamt und oder Job Center sind kein Lohn. Überwiesen wird das immer zum Monatsende. In der Regel ist es am vorletzten oder letzten Tag im Monat auf dem Konto. Allerdings wird es auch oft früher Überwiesen, wenn der letzte Tag im Monat ein Montag/ Feiertag ist oder das Monatsende auf ein Wochende fällt. Das heißt also das es morgen schon mit großer Wahrscheinlichkeit auf dem Konto ist.

Man bekommt keinen Lohn vom Arbeitsamt!