Arbeitgeber wird eventuell Sonn und Feiertags Zuschlag streichen?

6 Antworten

Hallo,

...neue Arbeitsverträge geben, in dessen Zusammenhang sollen angeblich die Sonn und Feiertags Zuschläge wegfallen.

Das dürften dann wohl Änderungsverträge werden, und / oder ggf. im Zusammenspiel mit einer geänderten Betriebsvereinbarung. Habt Ihr aktuell noch Tarifverträge , oder arbeitet und zahlt Euer Betrieb bereits ohne Tarifbindung ?

Falls bei Euch ( noch ) Tarifbindung besteht, schaut erst mal nach, wie lange diese tarifliche Bindung per MTV momentan noch gilt .

Hat Euer Betrieb einen Betriebsrat ?

Welche restlichen Möglichkeiten haben wir als AN jetzt?

Zunächst hättet Ihr erst einmal das Recht, die Annahme und Unterzeichnung der angedrohten Änderungsverträge zu verweigern, und damit erst einmal die vorläufige Fortsetzung Eurer Bestandsverträge zu forcieren.

Zudem habt Ihr im Vorfeld das Recht auf Einsicht in die derzeitigen Betriebs- / und etwaig vorhandenen Tarif(-Bindungs- ) vereinbarungen Eures Betriebes . Wichtig ist hier eine etwaig jeweils festgehaltene Laufzeitbeschränkung , bzw. die betriebliche Möglichkeit der Änderung bestimmter Vereinbarungen .

Sollten Anfang nächsten Jahres tatsächlich Änderungsverträge an die Belegschaft herangetragen werden, bestünde dann immerhin das Recht auf individuelle Vereinbarungsunterreden.

oder ist es klüger sich was neues zu suchen?

Da bislang noch nicht bekannt ist, auf welche Weise der Betrieb Anfang nächsten Jahres tatsächlich etwaige Änderungen durchzusetzen versucht, wäre es auf jeden Fall schon mal sinnvoll, frühzeitig die Fühler auf der Suche nach neuen Arbeitsangeboten auszustrecken , denn ein Änderungsvertrag kann durchaus mit einer Änderungs- Kündigungsklausel ( z.B. betriebliche Kündigung ) , oder Aufkündigung einer momentan bestehenden Tarifbindung kombiniert werden.

Die mögliche Zulässigkeit der betrieblichen Absichten kann aber leider erst dann geprüft werden, wenn sie in konkreter , schriftlicher Form an die Arbeitnehmerschaft herangetragen wird vom Arbeitgeber.

wegen des Betriebs zusammen Schlusses werden wohl ab Januar

Werden zwei Niederlassungen ein und des selben Mutterkonzerns zusammengelegt, oder wird Euer Betrieb von einem bislang vollkommen eigenständigen Fremdbetrieb mit anderen Tarif- / und Vertragsmodalitäten übernommen ?


Chaos1916 
Fragesteller
 17.10.2019, 19:54

Zurzeit noch ohne Tarifbindung, haben nur eine Betriebsvereinbarung und einen Betriebsrat haben wir.

und seit Oktober 018 gehören wir zum gleichen Mutterkonzern, ab Januar dan eine Niederlassung mit neuem Tarifvertrag.

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Parhalia2  17.10.2019, 19:59
@Chaos1916

O.K. dann erst mal bis Januar abwarten auf konkrete Details, aber ggf. schon mal bei Bedarf neue Tuchfühlung zu neuen Betriebskontakten für mögliche Alternativbeschäftigung stillschweigend schon mal zumindest suchen.

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Parhalia2  17.10.2019, 21:50
@Parhalia2

Du kannst bereits jetzt schon dezent damit beginnen, Deine Fühler auszustrecken. Argumentiere dann am besten :

Eine Betriebszusammenlegung Anfang nächsten Jahres wird bei uns unvermeidlich , und ich weiß nicht , was dabei genau abwandelnd vom Bisherigen kommen wird.

Ich möchte zumindest vorab schon mal nach Alternativen für Fachkräfte mit meinem Kenntnis- / und Könnensstand suchen, bevor ich bislang ungekündigt womöglich in den Strudel aus ALG und schlimmstenfalls zu ALG II gerate.

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keine sonn- und feiertagsarbeit im vertrag unterschreiben

sondervertrag aushandeln oder kategorisch ablehnen wenn der AG kommt mit arbeiten an dem tag

Ist einer von Euch in einer Gewerkschaft oder hat eine Rechtschutzversicherung?

Da mal nachfragen?

Und mal abwarten, ob fas wirklich kommt.

Einfach so hinnehmen würde ich das nicht.


Chaos1916 
Fragesteller
 17.10.2019, 19:52

danke und einige sind in der Gewerkschaft.

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Deine Angaben sind ziemlich unklar, was unter einer Betriebszusammenlegung zu verstehen ist.

Im Fall eines Betriebsübergangs nach § 613 BGB sind gewisse Regeln einzuhalten. Aber eine genaue Beurteilung ist natürlich nur möglich, wenn auch der Sachberhalt klar ist und wenn klar ist, wo bislang die Sonn- und Feiertagszuschläge geregelt sind.


Chaos1916 
Fragesteller
 18.10.2019, 10:53

ja ist eine Zusammenlegung unsere Niederlassung mit der alten Niederlassung des neuen Inhabers (Konzerns) die Zuschläge warne bisher in der Betriebsvereinbarung geregelt und bei einigen An auch im Arbeitsvertrag.

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Da hätte ich ganz einfach meinen Arbeitgeber ausgelacht und ihn gefragt, ob dann sonn- und feiertags nicht mehr gearbeitet wird.

Da würde ich gar nichts unterschreiben, denn das wird ja wohl nicht wenig sein, was für Euch als Arbeitnehmer wegfällt.

Oder werden Eure Löhne angehoben?


Chaos1916 
Fragesteller
 17.10.2019, 19:51

ja richtig und angeblich soll es mehr Brutto geben.

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