Arbeitgeber behält Krankengeld?


19.04.2024, 12:53

Er hat 2 Monate dort gearbeitet, hatte in der 2. Woche einen Arbeitsunfall und ist dann, im 2. Monat ca eine Woche nach der Kündigung krank geworden.

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Darf er nicht 75%
Darf er 25%
Koernchen79  19.04.2024, 12:45

Wie lange war er dort beschäftigt? Wie lange ist er schon krank? War er in letzter Zeit häufiger mal krank?

yuyake 
Fragesteller
 19.04.2024, 12:48

Er hat nur 2 Monate dort gearbeitet, hatte in der Zeit aber einen Arbeitsunfall und war da schonmal 2 Wochen krank.

8 Antworten

Darf er

Vermutlich zweifelt er die Arbeitsunfaehigkeit deines Mannes an. Dann kann dein Mann den Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung verklagen. Sollte sich die Arbeitsunfaehigkeit aber zeitgleich mit der Kuendigung eingestellt haben und dann auch noch mit der Kuendigungsfrist decken, stehen die Chancen fuer den Arbeitgeber gut, dass das Gericht dessen Zweifel als berechtigt anerkennt und dein Man beweisen muss, dass er tatsaechlich arbeitsunfaehig war.

Darf er nicht

wenn er eine Krankmeldung eingereicht hat oder offiziell krankgeschrieben war, dann müssen sie ihm auch die zwei Wochen noch das Gehalt zahlen - immerhin befand er sich (wenn auch krank) in einem Arbeitsverhältnis

Darf er

Du meinst sicher nicht Krankengeld, sondern die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Der AG darf bei berechtigten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung verweigern, wenn sich die Arbeitsunfähigkeit mit der Kündigungsfrist deckt.

Wenn Dein Mann den Lohn möchte, muss er klagen und beweisen, dass er arbeitsunfähig war.

Hier gibts es sogar höchstrichterliche Urteile

Darf er nicht

War er vor der Erkrankung mehr als 4 Wochen beschäftigt, zahlt er bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Ansonsten zahlt die Krankenkasse.

Nach der Kündigung zahlt das Abeitsamt

wenn dein Mann noch keine 4 Wochen im Betrieb war, dann gibt es keine Lohnfortzahlung, dann muß er KG beantragen.

ist er länger beschäftigt dann hat er natürlich Anspruch auf Lohnfortzahlung.