Wie kann man Krankengeld umgehen und wer entscheidet?
Hallo zusammen,
nach 6 Wochen selber Krankheit fällt man in die Lohnfortzahlung. Das ist klar.
Ich war 5 Wochen bei der Techniker KK mit Krankheit A krank. Habe dann die Krankenkasse gewechselt. Dort bin ich zwar nicht mit der Krankheit A krank sondern durch den selben stressbedingten Auslöser durch Krankheit B erneut krank geschrieben. Ausgestellt wurde eine Erstbescheinigung da ich zwischendurch arbeiten war.
Da das Arbeitsverhältnis gekündigt ist, möchte ich nicht in die Lohnfortzahlung fallen. Der Arzt meinte dies wird schwer da ein kausaler Zusammenhang besteht.
Der Arbeitgeber sieht ja nichts. Durch den Krankenkassenwechsel frag ich mich wie man die Folgekrankheit feststellen kann. Wer entscheidet wann ich in die Lohnfortzahlung falle. Die KK sollte wenig Interesse daran haben der AG schon.
Wer kennt sich aus dies für 6Monate zu verhindern.
5 Antworten
Hallo,
geht es um die Entgeltfortzahlung in den ersten 6 Wochen durch den Arbeitgeber? Oder um die Krankengeldzahlung durch die Krankenkasse (nach Ende oder bei fehlender der Entgeltfortzahlung)?
Bestand das Arbeitsverhältnis bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bereits mehr als 4 Wochen?
Gruß
RHW
Wenn dein AG clever ist - und das wird er sein, wenn er zahlen muß - dann kann er dich zum Vertrauensarzt schicken. Der kann/wird mit deinen vorherigen Ärzten Kontakt aufnehmen und den kausalen Zusammenhang sehen. Dann mußt du, wie alle anderen auch, nach 6 Wochen mit weniger auskommen, denn das Krankengeld ist nur 75% des Lohnes/Gehaltes..
Wäre mir persönlich recht, wenn du auffällst. Hört sich nach Schmarotzertum an.
Danke, so ist es exakt. So ähnlich habe ich das gemeint. Ich nannte ja den Vertrauensarzt, nicht den Betriebsarzt. MDK und der Weg über die KK ist mir da so nicht eingefallen. Selbst wenn es einen Unterschied gibt, in der Richtung war mein Gedanke
Du hast Lohnfortzahlung mit Krankengeld durcheinander gebracht.
Anspruch auf Lohnfortzahlung hast du ab dem 29. Tag nach Beginn einer neuen Beschäftigung für max. 6 Wochen. Wenn du zwischen den zusammenhängenden Erkrankungen min. 6 Monate arbeitsfähig warst oder bei einer erneuten Erkrankung eine neue 12-Monatsfrist angebrochen ist, bestehst der Anspruch auf Lohnfortzahlung erneut. Das kannst du in § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz nachlesen.
Erkrankst du innerhalb der ersten 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn, bekommst du sofort Krankengeld. Sind die 6 Wochen Lohnfortzahlung abgelaufen, ebenfalls.
Davor „rettet“ dich auch kein Krankenkassenwechsel, denn dein Arbeitgeber wird bei der Krankenkasse wegen anrechenbarer Vorerkrankungen anfragen, um nicht unnötig zahlen zu müssen und diese erkundigt sich bei der vorherigen Krankenkasse.
Fazit: Bleib lieber gesund und gehe arbeiten, als auf solche dummen Gedanken zu kommen.
dein jetziger Arbeitgeber wird einen Zusammenhang vermuten und deine neue Krankenkasse anschreiben und um Prüfung deiner Krankmeldungen bitten. deine neue Kasse wird dann deine alte Kasse kontaktieren und die Vorerkrankungen abfragen (das ist rechtens und gesetzlich erlaubt). die neue Kasse wird dann sehen, dass hier kausaler Zusammenhang besteht und deinem Arbeitgeber dies auch mitteilen, dass er die Lohnfortzahlung einzustellen hat. dies bekommt er ohne Diagnosen mitgeteilt. er erhält wirklich nur die Info, dass er keine Lohn mehr zahlen muss.
damit rutschst du dann ins Krankengeld.
Da hast du was falsch verstanden. NACH 6 Wochen entfällt der Lohnfortzahlungsanspruch.
Ab dem 43. Tag der AU muss man Krankengeld beantragen.
"...dann kann er dich zum Vertrauensarzt schicken."
Dem halte ich entgegen:
"Hat der Arbeitgeber Sie trotz dieses Attestes in Verdacht arbeitsfähig zu sein, muss er den Beweiswert der AU erschüttern. Das ist gar nicht so einfach. Er kann Sie deshalb nicht zu einem anderen Arzt schicken, auch nicht zum Betriebsarzt. Ein solches Ansinnen können Sie ablehnen.
Allerdings kann der Arbeitgeber von Ihrer Krankenkasse verlangen, ein Gutachten des unabhängigen Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK) einzuholen."
https://spielraum.xing.com/arbeit-und-gesundheit/darf-sie-der-arbeitgeber-zu-einem-anderen-arzt-schicken/