Keine volle Lohnfortzahlung?

2 Antworten

Von Experte Familiengerd bestätigt
Das klingt für mich nicht rechtens

Ist es auch nicht.

Bei Krankheit darf dem AN kein Nachteil entstehen, eine Kürzung des Stundenlohns ist nicht rechtens.

Der AG soll sich mal das Entgeltfortzahlungsgesetz anschauen. Dort steht im § 4 dass der AG ihm bei Krankheit das Entgelt für die für ihn maßgebende regelmäßige Arbeitszeit fortzuzahlen hat (sofern der AN schon länger als vier Wochen beschäftigt ist).

Der AN ist also so zu bezahlen als hätte er gearbeitet. Das nennt sich Lohn- oder Entgeltausfallprinzip.

Dein Partner soll den AG mal nach der Rechtsgrundlage der Kürzung fragen. Die Antwort würde mich schon interessieren.

Stundenlohn sonst Mindestlohn wird bei Urlaub oder Krankheit auf 4,60 gekürzt

Das Kürzungsverbot betrifft übrigens auch das Urlaubsentgelt. Geregelt ist die Berechung des Urlaubsentgelts im § 11 Bundesurlaubsgesetz.

Ich bin Rechtsanwalt und kann da keine verbindliche Aussage treffen, aber gefühlsmäßig halte ich das für eine ganz üble Masche - selbst wenn es im Vertrag so geregelt ist.

Ich würde mich mal an die zuständige Gewerkschaft wenden mit der Sache.

Hexle2  01.03.2022, 10:20
Ich bin Rechtsanwalt und kann da keine verbindliche Aussage treffen,

Was bist Du für ein "Rechtsanwalt"? Wenn überhaupt, bestimmt keiner der sich mit Arbeitsrecht auskennt.

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Hexle2  01.03.2022, 10:22
@Traconias

Habe mich schon gewundert und deshalb meinen Kommentar abgegeben

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