Arbeitgeber - Verbot Fremdsprache zu sprechen?


26.08.2020, 11:36

Vermerk: All die Jahre vorher wurde es nie verboten, wenn man russisch gesprochen hat untereinander. Nun bekommt man die Aussage "Schließlich leben wir in Deutschland"

10 Antworten

Der Arbeitgeber kann jede mögliche Art der umgangsweise einschränken. Problematisch wird es nur, wenn eine solche Regelung als rassistisch angesehen wird. (beispielsweise in der Schule) im arbeitsalltag sollte man das jedoch größtenteils akzeptieren. Die Firmen sind mehrsprachig, um es den Mitarbeitern einfacher zu machen, z. B. Deutsch zu sprechen und zu verstehen. Alles noch normal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist wirklich mal eine interessante Frage. Eine allgemeinverbindliche Antwort darauf wird es nicht geben. Fakt dürfte allerdings sein, dass Mindestvoraussetzung ist, dass das im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Nachträgliche Anordnungen halte ich für fragwürdig. Meine Tochter erlebt übrigens das Gegenteil dessen, was Du schreibst. Sie arbeitet bei einem bekannten japanischen Konzern (in Deutschland) . Da besteht die Regelung, dass man sich in geschäftlichen Gesprächen (nicht bei Kollegen untereinander am Arbeitsplatz) auf Englisch unterhält. Das hat aber auch seinen Sinn, weil die Leitungsebene aus Japanern besteht und die Firma international agiert.

Diese Abmahnung hätte kein Bestand.

Deepdiver  26.08.2020, 09:50

Falsch. Dar AG het ein Weisungsrecht und wer dagegen vertößt, kann mit einer Abmahnung rechnen.

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Der Arbeitgeber kann in Deutschland bestimmen welche Sprache in seinem Betrieb gesprochen werden soll. - Er ist der Hausherr! Und das ist auch gut so.

Die Gründe für die Festlegung auf eine bestimmte Sprache - hier bei uns Deutsch, müssen natürlich praktischer Natur sein und dürfen keinen rassistischen Hintergrund haben. Sonst würde sich ein Arbeitgeber Ärger mit der Justiz einhandeln.

Wir Deutschen wollen ja immer die Besten und die Liebsten sein! :-)

MarcusTangens  26.08.2020, 10:20

Du meinst also der "Hausherr" darf alles? Darf er dir dann auch vorschreiben, mit einer Augenklappe herumzulaufen, ein Auge bleibt verdeckt, nur das andere darf sehen? Oder dass Du z.B. "Hulla Hulla Hulla" sagen must, bevor Du ein Taschentuch benutzt. Oder dass Du jede Türschwelle immer nur mit dem linken Fuß zuerst überschreiten darfst? Oder oder oder...

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bonamie  26.08.2020, 10:24
@MarcusTangens

"Lege mir nicht Worte in den Mund", die ich nicht gesagt bzw. geschrieben habe. Etwas Geist darf man schließlich auch beim Leser erwarten!

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MarcusTangens  26.08.2020, 10:28
@bonamie

Dann erkläre mal, warum er die Sprache bestimmen darf? Das hast Du einfach so behauptet. Und auf den "Hausherrn" angespielt.

Aber Hausherr und Hausherr ist zweierlei: Im Privatbereich ist er der absolute König und kann auch jeden einfach so des Hauses verweisen. Aber im Betrieb gelten so einige Einschränkungen. Der Arbeitsvertrag, Tarifverträge, Gesetze und sogar Gewohnheitsrecht. Wenn ein Betriebsrat bestehen sollte, hat auch der ein Wörtchen mitzureden. Und dann müsste man noch die Rechtssprechung heranziehen und zwar nicht nur diesen einen Fall den hier jemand anführte, wobei da nicht mal ein Urteil sondern nur ein Vergleich erfolgte.

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bonamie  26.08.2020, 10:29
@MarcusTangens

Stelle doch bitte deine Frage nach der Berechtigung einem Juristen - Arbeitsrechtler.

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MarcusTangens  26.08.2020, 10:31
@bonamie

Also willst Du, dass ich deine Behauptung entweder bestätige oder widerlege durch hinzuziehen eines Arbeitsrechtlers. Du kannst also deine Behauptung, der Arbeitgeber dürfe die Sprache bestimmen, nicht belegen?

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bonamie  26.08.2020, 10:45
@MarcusTangens

Speziell für dich:

Suche dir doch für deine Sticheleien einen anderen Dummen!

Typen wie du sind mir unsympathisch.

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bonamie  26.08.2020, 10:47
@MarcusTangens

Mit diesem "Nachtreten" bestätigst du erneut, dass Typen wie du unsympathisch sind.

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