Arbeitgeber - Verbot Fremdsprache zu sprechen?
Kurze Erläuterung: Wir sind eine zweisprachige Firma - Russisch/Deutsch. Da es für die russischsprachigen Kollegen einfacher ist sich untereinander auf russisch zu unterhalten und alles zu erklären als auf deutsch, haben diese untereinander auf russisch gesprochen. Sobald jemand jedoch im Raum war, der kein Russisch kann, wurde auf deutsch gesprochen (Sehr gebrochenes Deutsch). Da es dem Arbeitgeber nicht gefällt, wenn wir untereinander auch russisch sprechen (da er es nicht versteht) hat er eine Anweisung erstellt, dass jeder der auf Arbeit russisch spricht, eine Abmahnung bekommt.
Darf der AG verbieten auf Arbeit untereinander russisch zu sprechen oder hat er das gute recht ? Ich verstehe ja, wenn jemand der russisch nicht versteht im Raum ist, dass man da dann auf Deutsch reden sollte und nicht Russisch.
Ich danke euch für eure Antworten.
Vermerk: All die Jahre vorher wurde es nie verboten, wenn man russisch gesprochen hat untereinander. Nun bekommt man die Aussage "Schließlich leben wir in Deutschland"
10 Antworten
Der Arbeitgeber kann jede mögliche Art der umgangsweise einschränken. Problematisch wird es nur, wenn eine solche Regelung als rassistisch angesehen wird. (beispielsweise in der Schule) im arbeitsalltag sollte man das jedoch größtenteils akzeptieren. Die Firmen sind mehrsprachig, um es den Mitarbeitern einfacher zu machen, z. B. Deutsch zu sprechen und zu verstehen. Alles noch normal.
Das ist wirklich mal eine interessante Frage. Eine allgemeinverbindliche Antwort darauf wird es nicht geben. Fakt dürfte allerdings sein, dass Mindestvoraussetzung ist, dass das im Arbeitsvertrag vereinbart ist. Nachträgliche Anordnungen halte ich für fragwürdig. Meine Tochter erlebt übrigens das Gegenteil dessen, was Du schreibst. Sie arbeitet bei einem bekannten japanischen Konzern (in Deutschland) . Da besteht die Regelung, dass man sich in geschäftlichen Gesprächen (nicht bei Kollegen untereinander am Arbeitsplatz) auf Englisch unterhält. Das hat aber auch seinen Sinn, weil die Leitungsebene aus Japanern besteht und die Firma international agiert.
kann er anordnen
Diese Abmahnung hätte kein Bestand.
Der Arbeitgeber kann in Deutschland bestimmen welche Sprache in seinem Betrieb gesprochen werden soll. - Er ist der Hausherr! Und das ist auch gut so.
Die Gründe für die Festlegung auf eine bestimmte Sprache - hier bei uns Deutsch, müssen natürlich praktischer Natur sein und dürfen keinen rassistischen Hintergrund haben. Sonst würde sich ein Arbeitgeber Ärger mit der Justiz einhandeln.
Wir Deutschen wollen ja immer die Besten und die Liebsten sein! :-)
Du meinst also der "Hausherr" darf alles? Darf er dir dann auch vorschreiben, mit einer Augenklappe herumzulaufen, ein Auge bleibt verdeckt, nur das andere darf sehen? Oder dass Du z.B. "Hulla Hulla Hulla" sagen must, bevor Du ein Taschentuch benutzt. Oder dass Du jede Türschwelle immer nur mit dem linken Fuß zuerst überschreiten darfst? Oder oder oder...
"Lege mir nicht Worte in den Mund", die ich nicht gesagt bzw. geschrieben habe. Etwas Geist darf man schließlich auch beim Leser erwarten!
Dann erkläre mal, warum er die Sprache bestimmen darf? Das hast Du einfach so behauptet. Und auf den "Hausherrn" angespielt.
Aber Hausherr und Hausherr ist zweierlei: Im Privatbereich ist er der absolute König und kann auch jeden einfach so des Hauses verweisen. Aber im Betrieb gelten so einige Einschränkungen. Der Arbeitsvertrag, Tarifverträge, Gesetze und sogar Gewohnheitsrecht. Wenn ein Betriebsrat bestehen sollte, hat auch der ein Wörtchen mitzureden. Und dann müsste man noch die Rechtssprechung heranziehen und zwar nicht nur diesen einen Fall den hier jemand anführte, wobei da nicht mal ein Urteil sondern nur ein Vergleich erfolgte.
Stelle doch bitte deine Frage nach der Berechtigung einem Juristen - Arbeitsrechtler.
Also willst Du, dass ich deine Behauptung entweder bestätige oder widerlege durch hinzuziehen eines Arbeitsrechtlers. Du kannst also deine Behauptung, der Arbeitgeber dürfe die Sprache bestimmen, nicht belegen?
Speziell für dich:
Suche dir doch für deine Sticheleien einen anderen Dummen!
Typen wie du sind mir unsympathisch.
Mit diesem "Nachtreten" bestätigst du erneut, dass Typen wie du unsympathisch sind.
Und Du hast es noch mehr mit deinem Nachtreten bestätigt!
Falsch. Dar AG het ein Weisungsrecht und wer dagegen vertößt, kann mit einer Abmahnung rechnen.