AOK Nachzahlung 3000€?
Hallo, Leute.
Ich habe vor einem Monat einenBrief von AOK, bekommen, indem es stand, dass sie um meine Einiwlligung bitten, ab2017 Mitglied der Krankenkasse zu werden, da ich während dieses Zeitraumes als Werkstudentin gearbeitet habe.
Am Anfang des Jahres 2018 bin ich aber zu der AOK lgegangen, danit ich mich abmelde, da ich in meinem Heimatland, das EU- Staat ist, krankversichert bin. Die AOK- Angestelltin hat eine Kopie meiner europäischen Gesundheitskarte gemacht und hat mich erfolgreich abgemeldet.
3 Jahre später wollte ich mich infolger der Corona- Situation nochmal melden und sie wollen, dass ich für die drei Jahre all meine studentischen Beiträge zahle, obwohL es im
Jahr 2018 gar kein Problem war, dass sie mich abmelden, obwohl sie wussten, dass ich arbeitstätig bin. Mein Frage ist: sind im Recht, diese Summe von mir zu verlangen, obwohl sie mich bis jetzt gar nicht darüber informiert haben + dass sie mich auch problemlos abgemeldet haben?
Darüber hinaus bin ich nicht die Einzige, die dieses Problem hat. Einige Bekannten von mir, die in einer anderen Stadt wohnen, haben auch so eine Aufforderung von AOK bekommen, aber nachdem sie ihnen einen Brief geschrieben haben, wurden ihnen die Schulden “verziehen”.
4 Antworten
Aber hätte ich deiner Meinung nach überhaupt Erfolgschancen? AOK ist im Endeffekt eine große Konzern.
Außerdem würde ich auch viel Geld für einen Anwalt ausgeben, wenn ich einem die Vollmacht gebe und trotzdem die Summe zahlen muss, wird es sich gar nicht lohnen.
Wenn du dich dauerhaft in Deutschland aufhältst, bist du VERPFLICHTET, eine Krankenversicherung nachzuweisen. Wenn du BEWEISEN kannst, dass du die gesamte Zeit über deine heimatliche Krankenkasse gedeckt warst, brauchst du nicht nachzahlen.
Das wirst du aber nicht können.
Hast du denn in deinem Heimatland Beiträge gezahlt? Das solltest du dann ja belegen können.
Ich habe die Beiträge da bezahlt, aber AOK hat gesagt, dass es keine Rolle spielt, da ich hier unbedingt zahlen muss, wenn ich auch arbeite, obwohl ich Studentin bin.
irgendwie verstehe ich die frage nicht! wenn du in dem zeitraum in deutschland gelebt/gearbeitet hast, dann musst du auch die kv-beiträge bezahlen! wahrscheinlich hatte die aok-mitarbeiterin es mißverstanden und war der meinung, dass du ins ausland ziehst!? by the way....ich habe 5 jahre in frankreich gelebt und in deutschland gearbeitet! durch das bi-laterale abkommen habe ich zwar in deutschland die kv-beiträge abgeführt...konnte mich aber in frankreich behandeln lassen! aber egal...unterm strich zählt nur der lebensmittelpunkt und die arbeit! und da du ja in deutschland warst, musst du dich hier auch pflicht-versichern!
Anwalt.
Da kommen Sie selbst nur schwer gegen an.
Aber hätte ich deiner Meinung nach überhaupt Erfolgschancen? AOK ist im Endeffekt eine große Konzern.
Außerdem würde ich auch viel Geld für einen Anwalt ausgeben, wenn ich einem die Vollmacht gebe und trotzdem die Summe zahlen muss, wird es sich gar nicht lohnen.
Da kann auch ein Anwalt nichts anderes sagen:
In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht
Deswegen Anwalt. Der soll sich die Situation ansehen und sollte es zu einer Verhandlung kommen, wird das ja sowieso nach geltendem Recht beurteilt. Es gibt keinen Grund, warum man sich nicht rechtlich Beraten lassen soll und wenn es auch bloß ist, um zu verstehen, warum man zu zahlen hat.
Wieso nicht?