Jobcenter Rückzahlungen?
Guten Tag!
Ich habe soeben ein Schreiben vom Jobcenter bekommen, welches besagt ich müsse Ihnen eine Rückerstattung i.H.v. Ca.560€ leisten.
Diese sei fällig für einen Zeitraum, in dem meine Eltern Sozialleistungen erhielten. In dieser Zeit (Oktober bis Dezember 2019) war ich jedoch minderjährig, nun stellt sich mir die Frage, inwiefern ich jetzt, mit 18 Jahren, dazu verpflichtet werden kann, diesen Betrag zu erstatten?
Ich befinde mich in schulischer Ausbildung und habe weder eigenes Vermögen, noch ein Einkommen.
Kennt sich jemand mit dem Thema aus, oder war selbst in ähnlicher Lage, wäre ich sehr dankbar, eine Antwort zu erhalten.
3 Antworten
Bevor du ggf. einen Beratungsschein für einen Anwalt besorgst, könntest du das ganze versuchen erst einmal selber zu regeln !
Das Zauberwort heißt ,, Minderjährigenhaftung "
Dazu solltest du schriftlich, fristgerecht und formlos einen Widerspruch einlegen und dich auf § 1629 a BGB - berufen, diesen suchst du dir aus dem Internet und liest alles ganz genau durch.
Wenn du zu deinem 18 Geburtstag kein Vermögen hattest, dann solltest du mit diesem Widerspruch auch Erfolgt haben, solltest dann gleich entsprechenden Nachweise ( z.B. Kontoauszug ) in Kopie beilegen, hättest du angenommen am 18 Geburtstag nur 10 € auf dem Konto gehabt, dann dürfte auch max. dieser Betrag gefordert werden.
Gibst du also ganz genau ein ,, Beschränkte Minderjährigenhaftung Jobcenter " , da solltest du dann auf diesen § 1629 a BGB - stoßen.
Sollte das keinen Erfolg haben, dann kannst du immer noch einen Anwalt suchen, wichtig ist, dass du erst einmal in Widerspruch gehst und die Frist einhältst.
Bitte unbedingt einen Anwalt befragen. Wenn man nicht viel Geld hat, kann der Anwalt eine Prozesskostenhilfe beantragen....auch für Beratung...Meistens ist es so, dass man für das Erstgespräch 10 € hinlegen muss und dann entscheidet der Anwalt, ob er die Prozesskostenhilfe beantragt, wenn der Fall nicht sofort aufgeklärt werden kann. Ich habe schon mehrere solche Hilfen durch meine Anwältin bekommen. Und gerade wenn es um das Jobcenter geht, die wollen einem in der Regel nichts Gutes....viel Glück!!
Vielen Dank für die Antwort!
ich werde diesen morgen Früh mal kontaktieren!
Ab zum Amtsgericht und einen "Beratungsschein" beantragen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Damit dann ab zu einem Anwalt Deiner Wahl. Idealerweise zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Prozesskostenhilfe ist etwas anderes und wäre diesem Fall verfrüht angeraten.