Kann ich als Beamter auf Widerruf ein BWL Studium absolvieren?

2 Antworten

Du kannst aus dem ö.D. ausscheiden und studieren - ob man Dich dann wieder als Beamter anstellt ist fraglich

Du könntest nebenberuflich studieren ... das muss den Dienstherren aber nicht interessieren ...

ob und wie der Weg vom mittleren in den gehobenen Dienst führt, ist in der Behörde geregelt ... dafür gibt es interne Aufstiegsverfahren - das heißt erstmal Probezeit erfüllen (2 Jahre im mittleren Dienst), einige Jahre arbeiten und entsprechende Beurteilungen haben, die zur Zulassung führen

Beim gehobenen Dienst ist Studium nicht vorgesehen! Die Frage der Anerkennung des Studium betrifft insofern nur den sogenannten "höheren Dienst".

Nicht klar ist mir bei deiner Frage wie du dir die zeitliche Kombination zwischen Dienst und Studium vorstellst. Wenn du den Beamtenjob nicht aufgibst kommt wohl aus zeitlichen Gründen allenfalls ein Fernstudium in Betracht! Den Beamtenjob wegen dem Studium aufzugeben würde ich nicht empfehlen. BWL Studium ist nicht besonders aussichtsreich da das Fach überlaufen ist. Perspektiven da wohl insbesondere in den Bereichen Buchhaltung, Finanzanalyse, Controlling. Ich kannte schon Buchhalter die vier Jahre vergeblich einen Job suchten!