Beamter auf Widerruf/ Entlassung?
Ich möchte gerne entlassen werden vom Dienst. (Mache ein Duales Studium beim Land NRW)
Ich bin Beamter auf Widerruf. Ich möchte aber gerne Entlassen werden.
Gelten die 4 Wochen Kündigungsschutz auch für mich? Habe dazu nichts gefunden..
3 Antworten
Die Entlassung eines Beamten ist nicht mit einer arbeitsrechtlichen Kündigung zu vergleichen. Der Beamte steht nicht in einem Arbeits-, sondern in einem Dienstverhältnis.
Genaues kannst du den beamtenrechtlichen Regelungen deines Dienstherrn entnehmen. Für Bundesbeamte z.B. § 37 BBG.
Meines Wissens wirst du von deinem ehemaligen Dienstherrn nachversichert. Ob du die Voraussetzungen für ALG I erfüllst, kann ich nicht beurteilen.
Schau Dir die Paragraphen 27 und 28 des NRW-Beamtengesetzes an. Kündigungsschutz in diesem Sinne hast Du nicht.
ALG 1 kriegst Du nur, wenn Du die entsprechenden Anforderungen erfüllst. Sprich, in den letzten xxx Monaten yyy Monate Beiträge gezahlt hast.
Was machst Du mit der Krankenversicherung?
Rede mit deinem Dienstherren.
Ich bin noch in der Hochschule. Und hatte wegen Corona noch keinen normalen praktischen teil des dualen studiums
Wie sieht es dann mit Transferleistungen aus? Wenn ich entlassen werde? Bekomme ich dann ALG2 oder ALG1? Obwohl ich keine Arbeitslosenversicherung bezahlt habe?