Beamter auf Widerruf/ Entlassung?

3 Antworten

Die Entlassung eines Beamten ist nicht mit einer arbeitsrechtlichen Kündigung zu vergleichen. Der Beamte steht nicht in einem Arbeits-, sondern in einem Dienstverhältnis.

Genaues kannst du den beamtenrechtlichen Regelungen deines Dienstherrn entnehmen. Für Bundesbeamte z.B. § 37 BBG.

by999 
Fragesteller
 27.01.2021, 14:37

Wie sieht es dann mit Transferleistungen aus? Wenn ich entlassen werde? Bekomme ich dann ALG2 oder ALG1? Obwohl ich keine Arbeitslosenversicherung bezahlt habe?

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RobertLiebling  27.01.2021, 14:40
@by999

Meines Wissens wirst du von deinem ehemaligen Dienstherrn nachversichert. Ob du die Voraussetzungen für ALG I erfüllst, kann ich nicht beurteilen.

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Schau Dir die Paragraphen 27 und 28 des NRW-Beamtengesetzes an. Kündigungsschutz in diesem Sinne hast Du nicht.

ALG 1 kriegst Du nur, wenn Du die entsprechenden Anforderungen erfüllst. Sprich, in den letzten xxx Monaten yyy Monate Beiträge gezahlt hast.

Was machst Du mit der Krankenversicherung?

Rede mit deinem Dienstherren.

by999 
Fragesteller
 27.01.2021, 14:31

Ich bin noch in der Hochschule. Und hatte wegen Corona noch keinen normalen praktischen teil des dualen studiums

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