AM-Führerschein mit 15 oder 16 in BW?

2 Antworten

jedoch steht auf manchen Websiten

Belanglos, es zählt das, was in der Fahrerlaubnisverordnung steht. §10 FeV:

(1) Das für die Erteilung einer Fahrerlaubnis maßgebliche Mindestalter bestimmt sich nach der folgenden Tabelle:
Klasse AM

Mindestalter: 15 Jahre

Auflagen: Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.