Am Ende BvB Maßnahme oder Abrechnung zurückzahlen an Agentur für Arbeit?

2 Antworten

Diese Beträge hast du durch Fehltage zu Unrecht bekommen und musst sie zurückzahlen bzw.musst du nicht, sie werden mit laufenden Leistungen verrechnet, nur wenn das nicht möglich wäre, dann würde man dich erneut anschreiben und die Rückzahlung mit dir klären.

steht doch da . du hast zu unrecht leistungen bezogen, die wollen sie wieder zurück