Darf die Agentur für Arbeit meine Tochter, 18, aus den Berufsvorbereitende Maßnahme BvB rausschmeissen?

4 Antworten

Ohne Grund wird keiner aus einer solchen Maßnahme geworfen und schon gar nicht ohne schriftliche Begründung, die es dann im nachhinein noch geben wird, deine Tochter wird dir das nur nicht gesagt haben, aus welchen Gründen auch immer.

Du kannst ja versuchen, auf eine schriftliche formlose Anfrage bei der Agentur für Arbeit eine Erklärung zu bekommen, wenn deine Tochter diese nicht schon lange hat, dir nur nichts gesagt hat, könnte aber ggf. etwas schwierig mit der Auskunft werden, weil Du ab 18 Jahren nicht mehr erziehungsberechtig bist.

Nur gegen einen schriftlichen Bescheid, kann man dann auch entsprechende Rechtsmittel wie Widerspruch einlegen und ggf. vor dem zuständigen Sozialgericht kostenlos klagen.

Schreibe die zuständige Agentur für Arbeit postschriftlich an, falls die Tochter noch nicht volljährig ist, und ersuche um eine Stellungnahme zum Sachverhalt.

Am Mittwoch wurde ihr gesagt das Freitag ihr letzter tag ist das Sie rausfliegt. Wir haben nichts schriftliches erhalten oder irgend eine schriftliche Abmahnung. Ihr wurde gesagt das sie eine Psychologen besuchen soll, war aber nicht deutlich gemacht das wenn Sie keinen findet, das Sie aus dem BvB rausfliegt.

Sicherlich wird es mehrere Hinweise gegeben haben. Deine Tochter wird sicherlich auch mehrfach angesprochen worden sein. Wenn du es nicht weißt, dann hat deine Tochter es dir nur nicht gesagt. Niemand wird ohne Grund aus der Maßnahme geworfen. So etwas kommt eigentlich nicht aus "heiterem Himmel".

Deine Tochter scheint einige Probleme zu haben, sodass ihr sogar geraten wurde professionelle Hilfe zu suchen. Vielleicht wäre es gut, wenn ihr das erstmal angeht.