Altenpflegeausbildung: werde ich mit 2 5 er im 3. lehrjahr zur prüfung zugelassen?

4 Antworten

Hallo Masterdoni, hm, ich denke dass du schlechte Karten hast. Denn gerade im dritten Lehrjahr der Altenpflegeausbildung dürften solche Noten nicht mehr sein. Ich vermute, dass du nicht zu den Klausuren genug gelernt hast, was du dann mit zwei Fünfen hin nehmen musstest.

Altenpflege heißt mit alten, kranken und dementen Menschen gut umgehen zu können, dazu gehört viel Wissen, da du ja später selbstverantwortlich für eine ganze Station allein zuständig bist.

Ich könnte mir vorstellen, dass du nicht zugelassen wirst. Sprich mit deinen Dozenten welche Möglichkeit sich in deinem Fall noch anbietet, dein Examen doch noch zu bestehen.

Benotung Für die nach dieser Verordnung zu bewertenden Leistungen gelten folgende Noten: „sehr gut“ (1), wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht (bei Werten bis unter 1,5), „gut“ (2), wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht (bei Werten von 1,5 bis unter 2,5), „befriedigend“ (3), wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht (bei Werten von 2,5 bis unter 3,5), „ausreichend“ (4), wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht (bei Werten von 3,5 bis unter 4,5), „mangelhaft“ (5), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können (bei Werten von 4,5 bis unter 5,5), „ungenügend“ (6), wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können (bei Werten ab 5,5). Abschnitt 3 Prüfung § 5 Staatliche Prüfung (1) Die staatliche Prüfung umfasst einen schriftlichen, einen mündlichen und einen praktischen Teil. (2) Der schriftliche und der mündliche Teil der Prüfung werden an der Altenpflegeschule abgelegt, an der die Ausbildung abgeschlossen wird. (3) Die zuständige Behörde kann von der Regelung nach Absatz 2 aus wichtigem Grund Ausnahmen zulassen. Die vorsitzenden Mitglieder der beteiligten Prüfungsausschüsse sind vorher zu hören. (4) Der praktische Teil der Prüfung wird abgelegt: 1. in einer Einrichtung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 des Altenpflegegesetzes, in der die Schülerin oder der Schüler ausgebildet worden ist, oder 2. in der Wohnung einer pflegebedürftigen Person, die von einer Einrichtung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Altenpflegegesetzes betreut wird, in welcher die Schülerin oder der Schüler ausgebildet worden ist. (5) Der praktische Teil der Prüfung kann mit Zustimmung der zuständigen Behörde an der Altenpflegeschule im Rahmen einer simulierten Pflegesituation durchgeführt werden, wenn seine ordnungsgemäße Durchführung gewährleistet ist. § 6 Prüfungsausschuss (1) An jeder Altenpflegeschule wird ein Prüfungsausschuss gebildet, der für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung verantwortlich ist. Er besteht aus folgenden Mitgliedern: 1. einer Vertreterin, einem Vertreter, einer Beauftragten oder einem Beauftragten der zuständigen Behörde als vorsitzendem Mitglied, 2. der Leiterin oder dem Leiter der Altenpflegeschule, 3. mindestens drei Lehrkräften als Fachprüferinnen oder Fachprüfer, von denen mindestens zwei die Schülerin oder den Schüler in den prüfungsrelevanten Lernfeldern überwiegend unterrichtet haben. Die Mitglieder müssen sachkundig und für die Mitwirkung an Prüfungen geeignet sein. (2) Die zuständige Behörde bestellt das Mitglied nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 sowie dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Sie bestellt die Mitglieder nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertreter auf Vorschlag der Leiterin oder des Leiters der Altenpflegeschule. (3) Zur Durchführung des mündlichen und des praktischen Teils der Prüfung kann der Prüfungsausschuss Fachausschüsse bilden, die insoweit die Aufgaben des Prüfungsausschusses wahrnehmen. (4) Die zuständige Behörde kann Sachverständige sowie Beobachterinnen oder Beobachter zur Teilnahme an allen Prüfungsvorgängen entsenden. 4420

kommt auf deine Ausbildungsstätte an, wenn die meint du packst die abschlussprüfung nicht, wird sie dich nicht anmelden. immerhin kostet so eine prüfung geld.

In welchen Bereichen hast du den die 5?ich denke mal schon das du zugelassen wirst. Ich bin auch im dritten Lehrjahr und habe schon eine schlechte Note geschrieben. Aber ich denke es wird schwierig werden die Note am ende zu verbessern.