Als Deutscher zu Besuch in Deutschland, wann anmelden?

2 Antworten

Ja, das geht. Du musst dich als im Ausland Lebender nur anmelden, wenn du in Deutschland eine Wohnung fuer mehr als 3 Monate beziehst. Dann aber innerhalb von 14 Tagen ab Ablauf der 3 Monate.

Vorausgesetzt allerdings, du bist in Deutschland nicht mehr gemeldet. Wenn du aber an einem anderen Wohnort in Deutschland bereits gemeldet bist, musst du dich erst anmelden, wenn du eine weitere Wohnung fuer mehr als 6 Monate beziehst.

Siehe dazu BMG § 27 Absatz 2.

Finde ne passende Ferienwohnung und lerne neues kennen !

alkotz 
Fragesteller
 05.10.2022, 19:25

Das ist überhaupt keine Antwort auf meine Frage :(

0
alkotz 
Fragesteller
 05.10.2022, 19:52
@Kuestenflieger

Sicher? Ich bin nicht gemeldet in D...darf ich 2 Monate am Stück zu Besuch da sein?

0
DerCaveman  06.10.2022, 04:40

Hinsichtlich der Meldepflicht wuerde das rein gar nichts aendern.

0
DerCaveman  06.10.2022, 09:09
@Kuestenflieger

Selbstverstaendlich gibt es eine gesetzliche Meldepflicht. Geregelt ist dies in den §§ 17 bis 32 des Bundesmeldegesetzes.

Mit dem Freizuegigkeitsrecht von Unionsbuergern (dein Link) hat das hingegen ueberhaupt nichts zu tun.

0
Kuestenflieger  06.10.2022, 17:24
@DerCaveman

dann mache es . der langzeiturlauber braucht das nicht er behält ja seine heimatadresse

0