Kann man als nicht deutscher Staatsbürger in Deutschland den Führerschein machen?

7 Antworten

Wenn Du seit mindestens 185 Tagen einen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hast, kannst Du auch hier eine FE erwerben.

Siehe FeV §7 Abs.1:

(1) Eine Fahrerlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Bewerber seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat. Dies wird angenommen, wenn der Bewerber wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder – bei fehlenden beruflichen Bindungen – wegen persönlicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen ihm und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, im Inland wohnt. Ein Bewerber, dessen persönliche Bindungen im Inland liegen, der sich aber aus beruflichen Gründen in einem oder mehreren anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum aufhält, hat seinen ordentlichen Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift im Inland, sofern er regelmäßig hierhin zurückkehrt. Die Voraussetzung entfällt, wenn sich der Bewerber zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer in einem solchen Staat aufhält.


http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__7.html

definitiv: ja

Hab sogar mal erlebt, dass jemand den Fragebogen bei der Theorieprüfung auf Englisch bekommen hat

Antitroll1234  27.07.2015, 21:03

Dies ist nicht nur in Englisch, sondern auch in weiteren Sprachen möglich, siehe FeV Anlage 7 Abs. 1.3:

1.3 Durchführung der Prüfung

Die theoretische Prüfung ist in deutscher Sprache abzulegen und erfolgt anhand von Fragen. Für Bewerber, die nicht ausreichend lesen oder schreiben können, besteht auf Antrag über Kopfhörer die Möglichkeit der Audio-Unterstützung in deutscher Sprache. Der Nachweis hat gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde insbesondere durch die Bescheinigung eines Arztes oder durch die Schule zu erfolgen. Bei Prüfung von Gehörlosen ist ein Gehörlosen-Dolmetscher zuzulassen.

Abweichend von Satz 1 kann die Prüfung auch in folgenden Fremdsprachen abgelegt werden:
a) Englisch,
b) Französisch,
c) Griechisch,
d) Italienisch,
e) Polnisch,
f) Portugiesisch,
g) Rumänisch,
h) Russisch,
i) Kroatisch,
j) Spanisch,
k) Türkisch.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_7.html

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Wenn du lediglich einen nicht deutschen pass hast kannst du es natürlich machen

Ja, das kann man!

Ja hier kannst jeder alles machen