Darf man mit einem EU-Führerschein in Deutschland fahren?

5 Antworten

Du kannst mit dem Führerschein hier fahren. Um den Führerschein allerdings in einem anderen EU Land zu erwerben, musst Du für mindestens 6 Monate dort einen festen Wohnsitz haben.

Woher ich das weiß:Hobby – Fahre seit 30 Jahren Motorrad. Schraube selbst.
Rotfuchs716  23.02.2023, 18:08

Stimmt theoretisch. In der Praxis wird das mitunter umgangen indem manche ausländische Fahrschulen die Wohnsitznachweise organisieren.

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bikerfan73  24.02.2023, 05:59
@Rotfuchs716

Und das funktioniert? Dass man dort leicht gefälschte Nachweise bekomme, kann ich mir sogar vorstellen, aber das müsste für die deutschen Behörden doch leicht nachprüfbar sein, wenn ich mich tatsächlich in dem bescheinigen Zeitraum in Deutschland aufgehalten habe und dort auch gemeldet war.

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Rotfuchs716  24.02.2023, 06:36
@bikerfan73

ist nicht wirklich ein Problem da man in Deutschland legal mehrere Wohnsitze haben kann. Fahrschulen in Ländern wie Polen und Tschechien kennen die EU Regelungen und sind dementsprechend organisiert!

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Das geht.

Du musst dafür aber Deinen Wohnsitz für mindestens 185 Tage im gewählten Land haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Ja, es ist in der Regel möglich, mit einem EU-Führerschein in Deutschland zu fahren. Gemäß den Vorschriften der Europäischen Union sind EU-Führerscheine in allen Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gültig. Das bedeutet, dass Sie mit einem EU-Führerschein, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat oder EWR-Land ausgestellt wurde, in Deutschland fahren dürfen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel gibt es bestimmte Klassen von Führerscheinen, die nur für bestimmte Fahrzeugtypen gültig sind, und Sie müssen möglicherweise Ihren Führerschein auf Deutsch oder mit einer beglaubigten Übersetzung vorlegen, wenn Sie von einer Behörde oder einem Gericht aufgefordert werden. Es ist auch wichtig zu beachten, dass Sie in Deutschland nur für eine begrenzte Zeit mit einem ausländischen Führerschein fahren dürfen, bevor Sie Ihren Führerschein gegen einen deutschen Führerschein umtauschen müssen.

Um sicherzustellen, dass Sie alle geltenden Vorschriften einhalten, empfiehlt es sich, sich an das zuständige Führerscheinstelle oder an die zuständige Behörde zu wenden, um sich über die spezifischen Anforderungen in Deutschland zu informieren.

Bomberos911  17.12.2022, 22:49
Es ist auch wichtig zu beachten, dass Sie in Deutschland nur für eine begrenzte Zeit mit einem ausländischen Führerschein fahren dürfen, bevor Sie Ihren Führerschein gegen einen deutschen Führerschein umtauschen müssen.

Bei EU-Führerscheinen gilt das nicht.

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Nach EU-Recht musst du dich nachweislich mindestens 185 Tage ununterbrochen in Tschechien aufgehalten bzw. deinen Lebensmittelpunkt gehabt haben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Wenn Du tschechischer Staatsbürger bist, darfst Du selbstverständlich mit dem Führerschein Deines Heimatlandes hier fahren.

Als Deutscher bekommst Du keinen tschechischen Führerschein und wenn doch, ist der für Dich hier ungültig.

Bomberos911  17.12.2022, 22:50
Wenn Du tschechischer Staatsbürger bist,

Die Ausstellung eines Führerscheins ist nicht an die Staatsbürgerschaft gebunden, sondern daran, ob man im jeweiligen Land die Residenzpflicht erfüllt. Ein Tscheche, der im Ausland lebt, wird keinen Führerschein in Tschechien machen können. Ein in Tschechien lebender Deutscher dagegen schon.

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Knochi1972  17.12.2022, 23:44

Das stimmt leider nicht, und das ist das Schöne an der EU. Hier kannst du als tschechischer Staatsbürger mit einem schwedischen Führerschein durch Italien fahren.

Es kommt also nicht darauf an, wer du bist, sondern wo du wohnst.

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Rotfuchs716  24.02.2023, 06:59

nach einem 6-monatigem Aufenthalt in Tscheschien ist der Führerschein auch in Deutschland nutzbar und braucht trotz dem Wohnsitz in Deutschland nicht umgetauscht zu werden (eventuell Sonderregelungen für Berufskraftfahrer).

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