Als Bundespolizist einer Partei beitreten?

5 Antworten

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Natürlich dürfen auch Polizisten einer Partei angehören. Sie dürfen sich aber nicht im Dienst dazu hergeben, für ihre jeweilige Partei zu werben.

Sie haben hoheitliche Aufgaben und sollen parteipolitisch neutral bleiben.

Mit dem Beruf Polizist gibt man nicht seine politische Gesinnung am Eingang ab. Man darf Mitglied in jeder zugelassenen demokratischen Partei sein, auch in der AFD.


DerRoll  12.03.2020, 17:58

Parteien die explizit verfassungswidrige Ziele verfolgen aber dennoch zugelassen sind sind da aussen vor. Das hat man in den 70ern und 80ern für Mitglieder der DKP ausgenutzt, jetzt kann es Mitglieder der NPD (bei der das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsfeindlichkeit bereits festgestellt hat) ebenso treffen.

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Schestko  12.03.2020, 18:09
@DerRoll

Die bloße Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei reicht nicht aus, man muss auch persönlich verfassungsfeindliche Ziele verfolgen.

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DerRoll  12.03.2020, 18:51
@Schestko

Ehrzähle das mal den 1.000en Beamten die dem Radikalenerlass zum Opfer fielen. Da reichte die Mitgliedschaft durchaus aus. Das war sicher keine Glanzleistung der damaligen SPD/FDP Regierung.

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Schestko  12.03.2020, 18:58
@DerRoll

Klar gibt es Rechtsbrüche der Regierung, aber es gibt ja noch die unabhängige Judikative, mit der man sich gegen die Regierung wehren kann.

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Solange man kein Mitglied einer Partei ist, kann bei jeder den Mitgliedsantrag stellen. Ob sie dich aufnehmen ist eine andere Frage, aber hängt soweit ich weiß nicht vom Job ab

Ja. Jeder "Staatsdiener" (Beamter) darf einer Partei beitreten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DerRoll  12.03.2020, 17:57

Jeder, die nicht verfassungswidrige Ziele verfolgt.

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Natürlich darf man das. Als staatlicher Amtsträger ist man aber zu politischer Neutralität verpflichtet, man darf sein Amt nicht dazu missbrauchen, für oder gegen Parteien zu werben. Das gilt auch für Minister, Bundeskanzler, Bundespräsidenten etc. auch wenn das heutzutage vielfach missachtet wird.


PatrickLassan  12.03.2020, 19:29
Das gilt auch für Minister, Bundeskanzler, Bundespräsidenten etc.

Politische Neutralität gilt für Beamte. Minister, Bundeskanzler und Bundespräsident sind keine Beamten.

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Schestko  13.03.2020, 14:36
@PatrickLassan

In ihrer Funktion als staatliche Amtsträger sehr wohl. Sie dürfen sich nur parteipolitisch äußern, wenn sie klar erkennbar in ihrer Funktion als Parteipolitiker sprechen. Dies ist nicht der Fall bei Veröffentlichungen auf Ministeriumswebseiten und Äußerungen auf Auslandsreisen.

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