Als Beamter ein politisches Amt bekleiden?

2 Antworten

Beamte haben das Recht auf politische Beteiligung. Sie dürfen etwa politische Ehrenämter bekleiden und in Parteien eintreten. Beamten ist es auch erlaubt, dass sie in ihrer Freizeit politische Demonstrationen oder andere politische Veranstaltungen besuchen. Allerdings darf es sich dabei nicht um verfassungsfeindliche Veranstaltungen handeln.

Beamtinnen und Beamte haben bei politischer Betätigung diejenige Mäßigung und Zurückhaltung zu wahren, die sich aus ihrer Stellung gegenüber der Allgemeinheit und aus der Rücksicht auf die Pflichten ihres Amtes ergeben, ‌§ 60 Abs. 2 BBG.

Das bedeutet nicht, dass Beamte sich gar nicht politisch betätigen dürfen. Die politische Betätigung ist zulässig, insoweit Beamte eine strikte Trennung zwischen eigener politischer Meinung und ihrem Amt vornehmen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass Beamte in Ausübung ihrer Tätigkeit eine bestimmte politische Gesinnung vertreten.

Diese Regelung sind auf die einzelnen Länder aber vermutlich analog anwendbar (ich habe natürlich nicht alle 16 Landesgesetze zum Beamtengesetz gelesen)

Ich glaube das kommt auch auf das genaue Amt an, prinzipiell geht so etwas aber. Mein Chef ist beispielweise Beamter bei unserer Stadtverwaltung und gleichzeitig im Nebenort, wo er auch wohnt, als Stadtrat für die Grünen tätig. Meines Wissens dürfte er das aber nicht bei uns in der Stadt sein.


momoxe 
Fragesteller
 25.01.2023, 12:36

Genau so versuche ich das nämlich zu umgehen, da ich nicht gleichzeitig Beamter in der Stadtverwaltung sein kann und Ratsherr im Stadtrat. Dann dürfte das ja kein Problem sein. Vielen lieben Dank!

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