Welche Adresse gebe ich beim "Ordnungsamt-Brief" an?
Also mein Vater hat so einen Brief bekommen, in dem er seine Tat zu schnell gefahren zu sein "zugeben" soll. Es gibt so einen "Ausfüllbogen" den er ausgefüllt hat und nun zurück schicken soll. Aber es gibt jetzt 2 Adresse zur Auswahl, an die er den Brief theoretisch schicken könnte :
-Landkreis Wolfenbüttel, Postfach xy, (Postleitzahl) Wolfenbüttel ODER
-(Amt für Ordnung und Verbraucherschutz) Blubb Straße 26, (andere Postleitzahl als oben) Wolfenbüttel (und noch Auskunft erteilt Frau xy Zimmer-Nr. xy und natürlich Tel-Durchwahl Fax und ne Nummer einer Vermittlung und eMail und Abteilung Straßenverkehr)
Wir sind voll durcheinander und brauchen dringend Rat, der Brief muss in einer Woche im Amt angekommen sein!
3 Antworten
Ist total egal an welche der Adressen es geht. Das Postfach hat eine andere Postleitzahl, weil die Post ans Postfach nicht ausgeliefert wird sondern demjenigen in einem Postfach zur Abholung bereitgestellt wird.Die normale Postanschrift schmeißt der Briefträger halt in den Briefkasten der Behörde.
Grundsätzlich muss der Landkreis die Post selbst zuordnen können, aber du würdest es denen einfacher machen, wenn du das Amt und den Ansprechpartner mit draufschreibst.
Also:
Landkreis Wolfenbüttel
Amt für Ordnung und Verbraucherschutz
z. Hd. Frau xy
Blubb Straße 26 oder Postfach xxxxx
xxxxx Wolfenbüttel oder xxxxy Wolfenbüttel
Ich würde es an die zweite Adresse schicken, weil sich das für mich mehr nach dem Ordnungsamt anhört. Die erste Adresse ist einfach nur die vom Landkreis. Wahrscheinlich würde der Brief dort ankommen und weitergeleitet werden, aber ich denke, dass die zweite Adresse die ist für die der Brief eigentlich bestimmt ist.
Ihr habt doch eine Telefonnummer. Ruft doch mal an. Oder: Welche Absendeadresse steht drin? Wahrscheinlich könnt Ihr den Brief auch an beide Addressen senden, ich würde im Zweifel aber einfach mal anrufen und nachfragen.