ALG2 Einstiegsqualifizierung wieviel bleibt für mich übrig Mutter Hartz 4?! BITTE HILFE!?

3 Antworten

Zunächst einmal zu dieser Rückforderung von fast 1000 € !

Wegen was wird dieses denn zurückgefordert, es muss ja im Bescheid ein Grund genannt werden ?

Wenn diese Forderung zu Recht besteht, dann wirst du das auch erstatten müssen, auf formlosen fristgerechten schriftlichen Widerspruch, kann dies auf Antrag im Regelfall dann auch in monatlichen Raten erfolgen bzw.diese würden dann gleich von zustehenden Leistungen einbehalten.

Nun zu deinen 240 € und den 360 € die es vorher gab, deine Mutter muss ja noch mehr als diese 360 € zur Deckung deines Bedarfs zur Verfügung gehabt haben, sei es Kindergeld, Unterhalt oder eigenes anrechenbares Einkommen was deine Mutter zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt hat, dass würde dann nämlich auf deinen Bedarf angerechnet.

Mal ein Beispiel :

Seit 2020 liegt dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt ab 18 aber unter 25 bei 345 € im Monat, dazu käme dann min.noch dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ), dass würde dann deinen Bedarf ergeben.

Mal angenommen du wohnst mit deiner Mutter alleine und sie muss für die KDU - angemessene 600 € zahlen, dann läge der Kopfanteil bei jeweils 300 € und mit deinen 345 € Regelbedarf dein Bedarf bei min.645 € pro Monat.

Wenn deine Mutter also vorher schon min.Kindergeld für dich erhalten hat und du kein zusätzliches Erwerbseinkommen ( was z.B. Grund für die Rückforderung von fast 1000 € sein könnte, wenn das bei der Berechnung deines Bedarfs nicht berücksichtigt wurde ) hattest und min.18 Jahre alt warst, dann konntest du auf sogenanntes sonstiges Einkommen wie Kindergeld min.30 € Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Zumindest bei deiner derzeitigen Ausbildung steht deiner Mutter ja Kindergeld für dich zu und diese derzeit min.204 € werden zu 100 % auf deinen Bedarf angerechnet.

Es würden also diese min.204 € Kindergeld schon einmal von deinen min.345 € Regelbedarf abgezogen, es bliebe dann vorerst ein ungedeckter Bedarf von 141 € + deinen KDU - Kopfanteil.

Deine 240 € werden wie Erwerbseinkommen behandelt, dir stehen darauf also die ganz normalen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll zu, dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 240 € stünden dir also zunächst diese 100 € Grundfreibetrag zu und auf die übersteigenden 140 € zusätzlich 20 % Freibetrag = 28 €, dein gesamter Freibetrag liegt dann bei 128 € und die würden zunächst von diesen 240 € abgezogen, denn die bekommst du ja Brutto = Netto ohne Abzüge auf dein Konto.

Es blieben also vorerst 112 € anrechenbares Einkommen von den 240 € übrig und die würden dann z.B. von den vorerst 141 € ungedeckten Bedarf für deinen Lebensunterhalt abgezogen.

Dann würden vorerst ggf.nur noch 29 € ungedeckter Bedarf + deinen KDU - Kopfanteil übrig bleiben.

Wenn deine Mutter also für dich nur noch 150 € bekommt, dann würden ja rein rechnerisch nach Abzug dieser 29 € nur noch 121 € für deinen Kopfanteil der KDU - übrig bleiben und das reicht auf keinen Fall aus.

Demnach muss es also noch anderes anrechenbares Einkommen geben, entweder von dir oder wie gesagt anrechenbares übersteigendes Einkommen deiner Mutter was sie zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt und auf deinen Bedarf angerechnet wird.

In diesen 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese kann man abziehen und die verbleibenden 70 € muss jeder zunächst monatlich für notwendige berufsbedingte Aufwendungen selber einsetzen.

Bedeutet, wenn du also monatlich für deine Ausbildung nicht mehr für notwendige Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten ausgeben müsstest, dann würden dir von deinen 128 € Freibetrag von 240 € nur 58 € bleiben.

Wenn du also auf dein Auto angewiesen bist und nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln in angemessener Zeit fahren könntest, also bei min.6 Stunden am Tag wären dann 2 1/2 Stunden noch als angemessen bzw.zumutbar anzusehen, bei unter 6 Stunden 2 Stunden ( Hin - und Rückweg inkl. evtl.Wartezeiten und Fußwege ), dann müsste man sehen was dann billiger wäre.

Angenommen du könntest in angemessener Zeit auch mit öffentlichen fahren und würdest da im Monat 70 € für eine Monatskarte zahlen, dann müsste man berechnen was du mit dem Auto am Tag für eine einfache Strecke an KM - fahren musst.

Pro KM - müsste man mit 0,20 € ansetzen, würdest du also angenommen 10 KM - für eine einfache Fahrt zurücklegen müssen, dass dann an 5 Tagen in der Woche und min.20 Tagen im Monat, dann käme man auf 2 € am Tag = 10 € in der Woche und 40 € im Monat.

In dem Fall könntest du dir dann aussuchen ob mit Auto oder öffentlichen, denn zur Benutzung des Autos kann dich ja keiner zwingen, zumindest in deinem Fall nicht, aber das würde dir dann in beiden Fällen nichts bringen, weil du unter diesen selber zu zahlenden 70 € bleiben würdest bzw.diese nicht übersteigen würdest.

Müsstest du aber angenommen am Tag 40 Km für eine einfache Strecke zurücklegen, dann würde man schon auf 8 € am Tag = 40 € in der Woche und bei 20 Tagen auf 200 € kommen.

Würdest du dann aufs Auto angewiesen sein und das auch belegen können, dann könntest du auf Nachweis den übersteigenden Betrag über 70 € zusätzlich in Abzug bringen, in diesem Beispiel dann also 200 € - 70 € = 130 € und so würde dein Bedarf dann höher sein als vom Jobcenter angenommen.


isomatte  19.05.2020, 08:12

Den Auszug hatte ich ganz vergessen !

Von der Agentur für Arbeit gibt es da nichts, es käme nur eine finanzielle Unterstützung vom Jobcenter in Betracht, dafür musst du aber als unter 25 jähriges Kind einen wichtigen Grund haben und der muss dann auch als solcher vom Jobcenter erst einmal anerkannt werden.

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Kueken8 
Fragesteller
 19.05.2020, 12:22

Vielen Dank du hast mir echt weiter geholfen. Da ich in meiner Ausbildung täglich viel rum fahre komme ich am Tag zwischen 30-60 Kilometer. Der Grund warum das Jobcenter die fast 1000€ zurück will ist dieser das ich Einkommen erziele aufgrund meiner Ausbildung (Vergütung 240€). Aus diesem Grund wollen sie den Monatlichen Betrag den sie meiner Mutter ausgezahlt haben (150€) welches sowieso schon zu wneig war auch noch zurück haben. Das heisst wenn ich diese Gesamt 1000€ zurückzahlen würde dann hätte das Jobcenter meiner Mutter nicht gezahlt weil ich eigenes Einkommen erziele (240€) Ich denke denen ist ein Fehler unterlaufen sowas scheint mir nicht möglich zu sein. Nochmals vielen Dank für deine Bemühung

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isomatte  20.05.2020, 13:03
@Kueken8

Über welchen Zeitraum machst du das denn schon und für wie viele Monate teilen sich die ca. 1000 € auf ?

Was für Einkommen hattest du für den Zeitraum der Forderung und was hast du jetzt an Einkommen, also außer diese 240 € und 204 € Kindergeld ?

Wenn du mit deiner Mutter alleine wohnst, was muss deine Mutter an Warmmiete zahlen und was hat sie ggf.selber an Brutto und Nettoeinkommen ?

Sind das Fahrwege zur und von der Ausbildung oder warum musst du in der Ausbildung am Tag viel fahren und was kommt da am Tag entweder für die Hin - oder die Rückfahrt zusammen, es zählt nur eine einfache Strecke ?

Und was musst du im Monat für die KFZ - Haftpflicht zahlen ?

Wenn du über diese besagten 70 € pro Monat kommst und deine täglichen KM - für eine Strecke belegen kannst, dann muss das bei der Rückforderung der ca.1000 € auch berücksichtigt werden, der Beitrag für die KFZ - Haftpflicht auch.

Somit würde sich das dann ja um einiges reduzieren !

Wie gesagt, auf deine 240 € Brutto = Netto hast du nach § 11 b SGB - ll einen Freibetrag von 128 € und vorerst 112 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Und wenn diese nicht berücksichtigt worden, dann kann es schon zu einer solchen hohen Rückforderung über einige Monate kommen.

Aber dein Einkommen muss dem Jobcenter doch bekannt sein, ansonsten hätten sie die Zahlung von vorher 360 € nicht auf 150 € verringert.

Oder hat sich evtl.das Einkommen deiner Mutter erhöht oder bekommst du ab da etwas was du vorher nicht bekommen hast ?

Denn wenn es vorher 360 € pro Monat gab und die Berechnung vom Jobcenter korrekt war und nur diese 240 € dazugekommen sind, dann würde das ja einen Differenzbetrag von 210 € ergeben.

Es blieben aber wie gesagt von den 240 € nach Abzug deiner 128 € max.112 € anrechenbares Einkommen übrig, dass sind dann 98 € mehr die angerechnet werden, demnach müsste es dann ja weiteres Einkommen geben.

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Da scheint so einiges schief zu laufen mit 240€ kannst du grade mal dein essen bezahlen!

2 Das auto ist dein problem!

3 Wärst du in einer Ausbildung so musst du Dan dein eigenen miet anteil bezahlen!

4 Ausziehen geht nicht da du weder die Erlaubnis noch das Geld dafür bekommst und Auto + Wohnung geht auch nicht!