ALG1 Wegfallen der Verfügbarkeit?

3 Antworten

Für das Jobcenter reicht es vom Gesetz her aus, wenn man postalisch erreichbar ist.

Das sollte auch für die Bundesagentur für Arbeit gelten.

Die ganzen Telefonierereien haben rechtlich keine Bedeutung.

Und prompt bekam er ein Brief dass sie ihm das Geld streichen zwecks " Wegfallen der Verfügbarkeit. "

Ja nach dem, was genau in dem Brief steht, sollte er sich mit einer Arbeitsloseninitiative vor Ort oder mit einem Fachanwalt für Sozialrecht zusammensetzen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Jeder hat zumindest ein Handy, also erzähle mir keine Märchen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MuninDerRabe  18.01.2022, 18:42

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben ein Handy zu besitzen oder einen Festnetzanschluß. Wenn der Mann postalisch erreichbar ist genügt das.

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PopiLopi 
Fragesteller
 18.01.2022, 19:58

Klar haben wir Handys nur wohnt er in den Bergen und das Netz ist nicht das Beste. Wenn man da mal durchkommt hat man Glück...

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Naja.. Jetzt zu Corona Zeiten ist das natürlich schwierig. Er kann nicht persönlich kommen und auch nicht telefonisch erreichbar sein... Er ist somit für die Agentur überhaupt nicht erreichbar, also auch nicht verfügbar.