ALG1 abgemeldet Frage?

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Wenn Du unverschuldet wieder arbeitslos wirst und dir innerhalb von 30 Monaten keinen neuen Anspruch von min. 6 Monaten erworben hast, was bei min. 12 Monaten Versicherungspflicht ( Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt ) der Fall sein würde, kannst Du einen nicht verbrauchten ALG - 1 Anspruch innerhalb von 4 Jahren nach der ersten Entstehung wieder in Anspruch nehmen.

Dann würde bei neuem Anspruch neu berechnet und dann müsste es den höheren ALG - 1 Anspruch geben, also auch z.B. wenn Du noch einen Restanspruch von 9 Monaten haben würdest.

Du würdest dann zwar den max. zustehenden Anspruch ( unter 50 Jahren ) von 12 Monaten bekommen, also bei Restanspruch 9 Monate + min. neuen 6 Monaten nicht 15, sondern max. wieder 12 Monate, die dann aber mit dem höheren ALG - 1 Anspruch.

Wenn Du einen neuen Arbeitsvertrag hast, der am 11.05.2021 begann, dann steht dir bis 10.05.2021 ALG - 1 zu und das gibt es dann im Regelfall ende Mai rückwirkend gezahlt, oder dann auch schon früher.

Bobo4444 
Fragesteller
 30.05.2021, 16:03

Hey vielen Lieben dank! :)

ja das Geld von den 10 Tagen hab ich tatsächlich bekommen, zumindest ein teil davon, was nachvollziehbar ist.

Versteh ich das richtig, das innerhalb von 12 Monaten ich noch meinen alten ALG1 Zuspruch hab, wenn ich rest noch 9 hatte?

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isomatte  01.06.2021, 10:41
@Bobo4444

Nein, nicht innerhalb von 12 Monaten, sondern innerhalb von 4 Jahren seit der ersten Entstehung des Anspruchs kann man einen nicht verbrauchten Anspruch wieder aufleben lassen, wenn man sich in der Zwischenzeit keinen neuen Anspruch erworben hat.

Beispiel :

Du hast noch 9 Monate nicht verbrauchten Anspruch und würdest wieder auf 12 Monate Versicherungspflicht und somit auf einen neuen Anspruch von 6 Monaten kommen.

Dann würdest Du wieder einen max. Anspruch von 12 Monaten haben, weil es unter 50 Jahren keinen höheren Anspruch gibt, über 50 und ab 58 Jahren kann man mit ausreichend erworbener Versicherungspflicht gestaffelt auf max. 24 Monate ALG - 1 kommen.

Würdest Du dir also angenommen weitere 6 Monate erworben haben, dann würdest Du trotzdem nur diese max. 12 und keine 15 Monate ALG - 1 bekommen, aber durch deinen neu erworbenen Anspruch würde dein ALG - 1 neu berechnet, Du würdest dann für die gesamten 12 Monate den höheren ALG - 1 Anspruch bekommen.

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Bobo4444 
Fragesteller
 08.06.2021, 04:16
@isomatte

Vielen lieben Dank, sehr hilfreich danke vielmals :)

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isomatte  01.06.2021, 10:30

Danke Dir für deinen Stern !

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Wenn du keinen neuen Anspruch erwirbst, kannst du den Restanspruch geltend machen, solltest du wieder arbeitslos werden! Es wird auch nicht neu berechnet sondern erst, wenn du einen Neuanspruch erworben hast..

Ich weiß gerade nicht, was du mit "letzten Zuschlag" meinst? 🤔

Bobo4444 
Fragesteller
 18.05.2021, 15:24

Also was ich damit meine, ich hab mich diesen Monat abgemeldet bei ALG1 da ich jetzt eine Arbeitsstelle hab, wird mir der Monat noch trotzdem bezahlt?

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Sabsi665  18.05.2021, 15:50
@Bobo4444

Dann bekommst du das Alg für die tatsächlichen Tage der Arbeitslosigkeit. Also Nicht in voller Höhe.

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