Vermisste Person abmelden?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du die Person magst, würde ich tunlichst alles tun, dass Handy und Bankkonto aktiv bleiben (ggf. auf Gelegenheitsnutzer-Tarife umstellen, aber nicht den Anbieter wechseln, weil sonst meist neue SIM/Bankkarte erforderlich ist) und nicht ins Minus gehen bzw. die Person es bei Bedarf spontan nutzen kann, falls sie z. B. im Krankenhaus aus dem Koma erwacht.

Allerdings sind deine Möglichkeiten ohne entspr. Vollmachten extrem eingeschränkt.

Je nachdem stört es sogar die Fahnung, wenn die Person eben weil du was gemacht hast Handy und Bankkarte nicht mehr nutzen kann.

notting

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Da du keinerlei Vollmacht dafür hast brauchst du dir darüber keine Gedanken machen. Das geht erst, wenn die Person für tot erklärt wurde: dann können die Erben mit einer Sterbeurkunde oder vergleichbaren Urkunde die Sachen kündigen.

Natkem 
Fragesteller
 29.10.2023, 11:57

Wann wird er für tot erklärt

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Es wird die Sache erheblich erschweren. Eine Abhebung vom Konto oder eine Nutzung des Handys verraten beide den Standort des Nutzers zu dem Zeitpunkt und sind natürlich sehr wichtige Anhaltspunkte, das ist doch klar.

Falls Du aber nicht gerade Betreuer oder Vormund der Person bist oder eine Kontovollmacht hast, geht das alles aber sowieso nicht.

Mal abgesehen davon, dass Du das alles ohne "Generalvollmacht" gar nicht machen kannst, hilft es der Polizei auch nix. Es stört eher die Ermittlungen.

MichaelSAL74  29.10.2023, 09:54

liest sich eher danach, als wenn er selbst darüber nach denkt zu verschwinden *hüst

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Es kann beides passieren. Wenn quasi der Geldhahn abgedreht wird, kommt ggf. der Kontoinhaber um sich zu beschweren oder man verhindert, dass Verbrecher sich weiter daran bedienen. In beiden Fällen verhindert man, das die Person, die was abhob gefaßt wird, denn sie kommt ja nicht mehr wieder.