Was tun, wenn man eine Person sieht, die zur Fahndung ausgeschrieben ist?

6 Antworten

Der Polizei sagen, wann und wo Du diese Person gesehen hast, da reicht auch wenn du 110 wählst

Xtreme12344 
Fragesteller
 06.08.2021, 23:07

Okay also den Notruf ist solchen Fällen erlaubt. Das wolle ich wissen. Dankeschön! 👍

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Was man tun soll?

Das steht auf den Seiten, auf denen die Polizei die Suchmeldung veröffentlicht!

Beispiel:

https://www.bka.de/DE/IhreSicherheit/Fahndungen/Personen/BekanntePersonen/NVF/Sachverhalt.html

Sie haben einen Hinweis zu dieser Fahndung?

Sie erreichen uns per E-Mail und Telefon

E-Mail senden

Sachbearbeitende Dienststelle:

LKA Nordrhein-Westfalen

Völklinger Str. 49

40221 DĂĽsseldorf

Telefon: +49 (0)211 939-6521

DarĂĽber hinaus nimmt auch jede andere Polizeidienststelle Ihre Hinweise entgegen.

Ganz einfach!

Ganz normal anrufen und das "Problem" schildern. Die werden das dann an die zuständigen Personen weitergeben.

Lg

Die Dienststelle anrufen (NICHT DEN NOTRUFâť—)

Wiesel1978  06.08.2021, 23:07

Geht ĂĽbrigens auch online!

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110 wählen natürlich.

Xtreme12344 
Fragesteller
 06.08.2021, 23:05

Wirklich? Und was dann sagen? Das man einer Person begegnet ist?

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Algeti  06.08.2021, 23:06
@Xtreme12344

Am Telefon werden dir dann die wichtigsten Fragen gestellt zb wo er sich zuletzt aufhielt.

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Xtreme12344 
Fragesteller
 06.08.2021, 23:08
@Algeti

Okay und da darf ich die 110 Nummer wählen?

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Wiesel1978  06.08.2021, 23:11

Eben nicht. Die Gefahr kann nicht eingeschätzt werden, daher handelt es sich nicht um einen Notfall. Und JEDE Polizeidienststelle eines Kreises ist 24/7 besetzt.

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