AG verlangt AU für 1 Tag?
Hallo zusammen,
ich hatte vor 2 Monaten einen Bandscheibenvorfall und war 6 Wochen krank , Anfang Januar war ich 1 Woche krank und habe immer auch eine AU an den Arbeitgeber (AG) geschickt.
ich war diesen Montag jetzt 1 Tag krank und habe es auch direkt morgens per Mail an alle gemeldet und das ich voraussichtlich am Tag danach wieder im Büro bin. In der Vergangenheit war eine AU für einen Tag nicht notwendig.
Jetzt bekomme ich am Freitag, um 14.30 eine Mail von der Personalabteilung, mit der Info, das noch eine AU fehlt. Mit der Firma läuft es gerade ganz schwierig, sie wollen mich unter allen Umständen entlassen, werde heftigst schikaniert gerade. Müsste der AG mir nicht eher mitteilen, das für mich ab sofort auch für einen Tag eine AU gilt, das war in der Vergangenheit nämlich anders.
Es sind jetzt 4 Tage vergangen, ich habe der Arztpraxis jetzt soeben geschrieben, das ich eine AU brauche, weil es noch Folgen meines Magen Darm Infekts war.
Kann sich die Praxis quer stellen oder muss ich noch was beachten?
6 Antworten
Die Praxis darf Dir gar keine AU mehr ausstellen.
Entlassen kann man dich für eine nachträgliche Anordnung auch nicht. Bist du sicher, dass es bisher keine diesbezügliche Anordnung oder dergleichen gegeben hat?
Soweit bis dato keine solche Vereinbarung - Vorlage einer AU-Bescheinigung ab dem 1. Tag der Erkrankung - bestand, so kann diese jetzt auch nicht im Nachhinein gefordert werden ( Freitag rückwirkend eine AU-Bescheinigung für Montag fordern ) . Das ist nicht zulässig.
Kann sich die Praxis quer stellen oder muss ich noch was beachten?
Ein Arzt kann / darf Dich maximal 3 Tage rückwirkend arbeitsunfähig schreiben. Nur eine AU für einen Tag, der 4 Tae zurückliegt, kann und wird er Dich nicht krankschreiben. Das wäre ja fast schon gefundenes Fressen für Deinen AG..... Du habest ein willfährigen Arzt, der bereit ist Dich alleine auf Zuruf hin arbeitsunfähig zu schreiben ohne Deinen Gesundheitzustand zu "überprüfen".
Ein Arzt kann / darf Dich maximal 3 Tage rückwirkend arbeitsunfähig schreiben. Nur eine AU für einen Tag, der 4 Tae zurückliegt, kann und wird er Dich nicht krankschreiben.
Das kommt auf den konkreten Fall, die Umstände und die Beurteilungsmöglichkeiten des Arztes an!
Deine Formulierung "maximal 3 Tage" ist jedenfalls falsch, denn die "Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie" des Gemeinsamen Bundesausschusses § % "Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit" Abs. 3 Satz 2 spricht von "in der Regel nur bis zu 3 Tagen"!
Es muss doch eine Vereinbarung offiziell in deinem Betrieb geben, ab wie viel Tagen Ausfall man eine Bescheinigung vorlegen muss. Wenn die von einigen Tagen, zum Beispiel drei, die man ohne Schein fehlen darf, auf null reduziert wurden, muss dir das – vermutlich sogar schriftlich – mitgeteilt werden.
An sich darf der Arbeitgeber sich aber dazu entscheiden dir die Zahl zu reduzieren an Tagen, die du ohne Bescheinigung fehlen darfst.
T3Fahrer
Was steht denn in deinem Vertrag ab wann du eine Au brauchst?
Wenn du schon 6 Wochen hattest wäre es durchaus möglich das der AG eine möchte weil er ja bei gleicher Krankheit aus der Zahlung raus wäre und du Krankengeld beantragen müsstest
möglich das der AG eine möchte
Dann muss er das aber vorher (spätestens bei der Krankmeldung beim Arbeitgeber) mitteilen!
Wenn du in der letzten Zeit mehrfach gefehlt hast, kann der AG durchaus verlangen, dass du ab dem ersten Tag eine AU vorlegst.
Das macht er ja sicher nicht rückwirkend. Also hättest du das ja wissen müssen.
Dann muss er das aber vorher (spätestens bei der Krankmeldung beim Arbeitgeber) mitteilen!