Digitale AU verschwunden?

2 Antworten

Ich habe bei der KK angerufen und das beste: Dazu können sie mir nichts sagen, weil sie diese Informationen nur an Arbeitgeber herausgeben dürfen.

Wundert mich ein wenig.
Du bist doch bei der KK versichert und nicht dein Arbeitgeber. Die KK sollte folglich ihrem Versicherten wesentlich mehr mitteilen MÜSSEN, als sie dem Arbeitgeber mitteilen DARF.
Informationen, die der Arbeitgeber bekommen darf, kann man dir genauso mitteilen, während Informationsweitergabe an den Arbeitgeber (und somit an Dritte) schon nach der EU-DSGVO reichlich bedenklich ist, wenn man diese Informationen nicht an dich als Betroffenen weitergeben will.
Wenn die Krankenkasse dem Versicherten/Betroffenen keine Auskunft erteilen will, würde ich diese Krankenkasse mit einem Auskunftsersuchen nach Art. 15 DSGVO / §57 BDSG beschäftigen. Darin haben sie dir diese Informationen zu liefern.

"Kann der Arzt eine Kopie drucken und ich geb die dann so beim AG ab?*

Ja.

Das elektronische System hakt bisweilen leider noch.