Abitur nicht geschafft , gibt es sowas wie Externenprüfung? Fos|Bos?

4 Antworten

Nein.

Du kannst nächstes Jahr die Prüfung wiederholen

Es gibt doch bestimmt noch Notfallprüfungen für die die z.b. krank waren?

Die sind im September.

Die Vorgehensweise für Externe lässt ein "Hopplahopp" aber sowieso nicht zu. Frag mal Google, wie Schüler von privaten Fachoberschulen ihre Prüfungen ablegen. Es gibt in Bayern einige davon, z.B. auch eine Montessori-FOS. Diese Schulen können die Abschlussprüfungen jedoch nicht selbst abnehmen.

Natürlich nicht, schon die Idee ist ziemlich absurd.

Die FOS/BOS hat komplett andere Voraussetzungen und tw. auch Lehrpläne. Du kannst die Prüfung nicht einfach dort ablegen und schon gar nicht, wenn du an deiner Schule durch die Abiturprüfungen gefallen bist.

Du kannst die Klasse wiederholen und nächstes Jahr nochmals die Prüfung ablegen.

spiritpoetry 
Fragesteller
 08.06.2019, 16:40

Nur die 13.

ich möchte an meiner alten Schule nicht mehr wiederholen. Die Lehrer sind etwas rassistisch ( da ich spanierin bin, habe ich schlechte Karten.)

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du hast an den Prüfungen teilgenommen, da kannst du nur im nächsten Jahr wiederholen.

spiritpoetry 
Fragesteller
 08.06.2019, 16:36

Ich habe auf einem Gymnasium teilgenommen und nicht an einer fos bos

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webya  08.06.2019, 16:37
@spiritpoetry

du hast die FOS aber auch nicht besucht. Die Prüfungstermine werden jetzt auch an allen Schulen vorbei sein.

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spiritpoetry 
Fragesteller
 08.06.2019, 16:37
@webya

Aber als Gast wird es doch möglich sein?

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spiritpoetry 
Fragesteller
 08.06.2019, 16:41
@webya

Ich kann doch nicht ein ganzes Jahr verschwenden oder ?

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liavah  08.06.2019, 16:41
@spiritpoetry

Nein, ist es nicht - zumindest nicht dieses Jahr!

Wie melde ich mich an?
Die Anmeldung muss schriftlich bis spätestens 15.12. an der öffentlichen Schule erfolgen, an der die Abiturprüfung abgelegt werden soll. Die Schule nimmt die Anmeldung entgegen und unterrichtet umgehend den Ministerialbeauftragten. Sie führt die Prüfung durch, falls nicht der Ministerialbeauftragte eine andere prüfende Schule festsetzt. Die Zulassung regelt der § 60 der Gymnasialen Schulordnung (GSO) .
Wer zählt nicht als andere Bewerberin/anderer Bewerber?
Als andere Bewerberin/anderer Bewerber zählt nicht, wer in dem Schuljahr, in dem sie/er sich der Abiturprüfung unterziehen will, Schülerin/Schüler der Jahrgangsstufe 12 eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums, eines Abendgymnasiums oder Kollegs war. Bewerberinnen/Bewerber, die die Abiturprüfung (auch Begabtenprüfung, Fachhochschulreife bzw. fachgebundene Hochschulreife) bereits zweimal ohne Erfolg abgelegt haben, können auch zur Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber nicht mehr zugelassen werden.

Quelle: https://www.km.bayern.de/eltern/abschluesse/hochschulreife/abschluesse-fuer-externe-bewerber.html

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spiritpoetry 
Fragesteller
 08.06.2019, 16:45
@liavah

hast du eine Idee ob ich direkt studieren kann? Gibts es Möglichkeiten ?

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liavah  08.06.2019, 16:46
@spiritpoetry

Nein, das kannst du nicht.
Du hast die mittlere Reife/den Realschulabschluss und kannst jetzt maximal eine Ausbildung beginnen, ein freiwilliges Jahr absolvieren - oder eben wiederholen.

(Für alle anderen, die das lesen und aufschreien: Nein, er hat auch keinen schulischen Teil der Fachhochschulreife, das ist in Bayern nicht vorgesehen.)

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spiritpoetry 
Fragesteller
 08.06.2019, 16:49
@liavah

Ich habe bereits eine Ausbildung und ein fsj. Ist es dann möglich ?

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liavah  08.06.2019, 16:55
@spiritpoetry

Lies unter dem Link weiter, da stehen alle Infos - so eigenständig sollte man recherchieren können, wenn man studieren möchte.

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webya  08.06.2019, 18:41
@spiritpoetry

Dann hättest du mehr für das Abitur und seine Prüfungen tun sollen.

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