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Ab wie viel Jahren darf man einen kleinen Nebenjob haben?

gefragt von Res2206 am 13.12.2008 um 14:42 Uhr

Hallo

ich bin im moment etwas knapp bei Kasse und will mit etwas dazu verdienen. AB wie viel Jahren darf man das denn?

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anonym
beantwortet von floorangel am 13. Dezember 2008 14:45
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mit 13 darf man zeitungen austragen

Kommentar von HarryD am 16. Dezember 2008 13:36

und Flyer


Sofaschalter
beantwortet von Sofaschalter am 13. Dezember 2008 14:45
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Verteilen von Prospekten geht glaub ich schon mit 14 oder 15 - frag dort mal nach - die suchen immer wieder Schüler.


anonym
beantwortet von Step1 am 13. Dezember 2008 14:43
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keine anung ich glaub das komm drauf an wo du diesen nebenob machen willst...also ich darf durfte schon mit 14 wo arbeiten.


tauben
beantwortet von tauben am 28. April 2009 19:14
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mit 13 jahre kannst du wo du wohnungs zeitung aus tragen das heiß taschengeld da zu verdienen


Cyrakx
beantwortet von Cyrakx am 11. März 2009 16:56
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Man darf meines Wissens erst ab 14 einen Nebenjob machen. Und dann kommt es darauf an welcher das ist.


anonym
beantwortet von Giselle2 am 13. Dezember 2008 15:00
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Zeitungen und Prospekte austragen darfst Du schon ab 15 Jahren. Du kannst vielleicht auch bei Nachbarn gegen ein bisschen Entgelt im Garten helfen oder Besorgungen für ältere Menschen machen. Vielleicht ist auch Nachhilfe geben ein Thema für Dich, je nachdem wie gut Du selber bist.


anonym
beantwortet von amiria71 am 13. Dezember 2008 14:46
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ich glaube, ab 13 oder 14 - darunter nur mit zustimmung irgendwelcher behörden, weil kinderarbeit in D verboten ist. allerdings brauchst du für jeden Vertrag über Nebenjobs bis zum Alter von 18 die Zustimmung Deiner Eltern.


boriswulff
beantwortet von boriswulff am 13. Dezember 2008 14:45
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Da darfst Du jedes Alter haben.

Es gibt doch die kleene aus der Fernsehwerbung.

Ansonsten gilt als regelalter wohl 16 Jahre.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 13. Dezember 2008 14:54

Das Mindestalter ist 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr begrenzt, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen usw.

=> http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarbeitsschutzgesetz

Kommentar von A190836778b781d1e39181ae6eda0051smallheinmueck am 13. Dezember 2008 14:59

Die Erziehungsberechtigten von der Kleenen aus der Fernsehwerbung brauchten eine Ausnahmegenehmigung vom Jugendamt.


warenjka
beantwortet von warenjka am 13. Dezember 2008 14:44
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ich glaube, offiziell erst ab 16.


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