Hallo
ich bin im moment etwas knapp bei Kasse und will mit etwas dazu verdienen. AB wie viel Jahren darf man das denn?
Hallo
ich bin im moment etwas knapp bei Kasse und will mit etwas dazu verdienen. AB wie viel Jahren darf man das denn?
Verteilen von Prospekten geht glaub ich schon mit 14 oder 15 - frag dort mal nach - die suchen immer wieder Schüler.
keine anung ich glaub das komm drauf an wo du diesen nebenob machen willst...also ich darf durfte schon mit 14 wo arbeiten.
Es sieht so aus: Das steht alles im Jugendarbeitsschutzgesetz. Speziell in §5. http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__5.html
Danach dürfen Jugendliche (ab 15 Jahre) arbeiten, und leichte arbeiten, z.B. tagsüber Wurschtblätter austragen, dürfen Kinder schon ab 13 mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten.
Der Arbeitsvertrag muss aber von den gesetzlichen Vertretern genehmigt werden, bzw. müssen Minderjährige (bis 18) zum Abschluss eines ArbV von den Eltern ermächtig werden (§ 113 BGB).
Alles klaro?
MM
mit 13 jahre kannst du wo du wohnungs zeitung aus tragen das heiß taschengeld da zu verdienen
Man darf meines Wissens erst ab 14 einen Nebenjob machen. Und dann kommt es darauf an welcher das ist.
Nee, ab 13.
Zeitungen und Prospekte austragen darfst Du schon ab 15 Jahren. Du kannst vielleicht auch bei Nachbarn gegen ein bisschen Entgelt im Garten helfen oder Besorgungen für ältere Menschen machen. Vielleicht ist auch Nachhilfe geben ein Thema für Dich, je nachdem wie gut Du selber bist.
ich glaube, ab 13 oder 14 - darunter nur mit zustimmung irgendwelcher behörden, weil kinderarbeit in D verboten ist. allerdings brauchst du für jeden Vertrag über Nebenjobs bis zum Alter von 18 die Zustimmung Deiner Eltern.
Da darfst Du jedes Alter haben.
Es gibt doch die kleene aus der Fernsehwerbung.
Ansonsten gilt als regelalter wohl 16 Jahre.
Das Mindestalter ist 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr begrenzt, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen usw.
=> http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarbeitsschutzgesetz
Die Erziehungsberechtigten von der Kleenen aus der Fernsehwerbung brauchten eine Ausnahmegenehmigung vom Jugendamt.
ich glaube, offiziell erst ab 16.
Geglaubt wird in der Kirche.
und Flyer