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Ab wie viel Jahren darf man einen kleinen Nebenjob haben?

Frage von Res2206 Res2206

Hallo

ich bin im moment etwas knapp bei Kasse und will mit etwas dazu verdienen. AB wie viel Jahren darf man das denn?

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Antworten (10)

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    Antwort von floorangel floorangel

    mit 13 darf man zeitungen austragen

    Kommentar von HarryD HarryD

    und Flyer

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    Antwort von Sofaschalter Sofaschalter

    Verteilen von Prospekten geht glaub ich schon mit 14 oder 15 - frag dort mal nach - die suchen immer wieder Schüler.

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    Antwort von Step1 Step1

    keine anung ich glaub das komm drauf an wo du diesen nebenob machen willst...also ich darf durfte schon mit 14 wo arbeiten.

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    Antwort von MRACME MRACME

    Es sieht so aus: Das steht alles im Jugendarbeitsschutzgesetz. Speziell in §5. http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__5.html

    Danach dürfen Jugendliche (ab 15 Jahre) arbeiten, und leichte arbeiten, z.B. tagsüber Wurschtblätter austragen, dürfen Kinder schon ab 13 mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten.

    Der Arbeitsvertrag muss aber von den gesetzlichen Vertretern genehmigt werden, bzw. müssen Minderjährige (bis 18) zum Abschluss eines ArbV von den Eltern ermächtig werden (§ 113 BGB).

    Alles klaro?

    MM

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    Antwort von tauben tauben

    mit 13 jahre kannst du wo du wohnungs zeitung aus tragen das heiß taschengeld da zu verdienen

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    Antwort von Cyrakx Cyrakx

    Man darf meines Wissens erst ab 14 einen Nebenjob machen. Und dann kommt es darauf an welcher das ist.

    Kommentar von MRACME MRACME

    Nee, ab 13.

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    Antwort von Giselle2 Giselle2

    Zeitungen und Prospekte austragen darfst Du schon ab 15 Jahren. Du kannst vielleicht auch bei Nachbarn gegen ein bisschen Entgelt im Garten helfen oder Besorgungen für ältere Menschen machen. Vielleicht ist auch Nachhilfe geben ein Thema für Dich, je nachdem wie gut Du selber bist.

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    Antwort von amiria71 amiria71

    ich glaube, ab 13 oder 14 - darunter nur mit zustimmung irgendwelcher behörden, weil kinderarbeit in D verboten ist. allerdings brauchst du für jeden Vertrag über Nebenjobs bis zum Alter von 18 die Zustimmung Deiner Eltern.

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    Antwort von boriswulff boriswulff

    Da darfst Du jedes Alter haben.

    Es gibt doch die kleene aus der Fernsehwerbung.

    Ansonsten gilt als regelalter wohl 16 Jahre.

    Kommentar von boriswulff boriswulffboriswulff

    Das Mindestalter ist 15 Jahre, für Arbeiten in der Landwirtschaft und als Zeitungsausträger gibt es jedoch Ausnahmen. Die Arbeitszeit ist grundsätzlich auf den Zeitraum zwischen 6:00 Uhr und 20:00 Uhr begrenzt, es gibt jedoch eine Reihe von Ausnahmen für Bäckereien, Gaststätten, kulturelle Veranstaltungen usw.

    => http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendarbeitsschutzgesetz

    Kommentar von heinmueck heinmueckheinmueck

    Die Erziehungsberechtigten von der Kleenen aus der Fernsehwerbung brauchten eine Ausnahmegenehmigung vom Jugendamt.

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    Antwort von warenjka warenjka

    ich glaube, offiziell erst ab 16.

    Kommentar von MRACME MRACME

    Geglaubt wird in der Kirche.

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