Frage
Antwort
Es sieht so aus: Das steht alles im Jugendarbeitsschutzgesetz. Speziell in §5. http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__5.html
Danach dürfen Jugendliche (ab 15 Jahre) arbeiten, und leichte arbeiten, z.B. tagsüber Wurschtblätter austragen, dürfen Kinder schon ab 13 mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten.
Der Arbeitsvertrag muss aber von den gesetzlichen Vertretern genehmigt werden, bzw. müssen Minderjährige (bis 18) zum Abschluss eines ArbV von den Eltern ermächtig werden (§ 113 BGB).
Alles klaro?
MM