Ab welchem Baujahr ist eine Rückfahrleuchte bei einem Oldtimer Pflicht?

3 Antworten

Der Rückfahrscheinwerfer (in der Schweiz Rückfahrlicht) gilt als lichttechnische Einrichtung eines Fahrzeuges.

In Deutschland ist es nach Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) § 52a „eine Leuchte, die die Fahrbahn hinter und gegebenenfalls neben dem Fahrzeug ausleuchtet und anderen Verkehrsteilnehmern anzeigt, daß das Fahrzeug rückwärts fährt oder zu fahren beginnt.“

Rückfahrscheinwerfer waren ursprünglich separate Zubehörteile, die, ähnlich einen Zusatznebelscheinwerfer, an die Stoßstange oder die Karosserie geschraubt wurden. 

Heute sind Rückfahrscheinwerfer bei PKW meist entweder in die Rückleuchteneinheit integriert oder stellen, als separates Bauteil im hinteren Stoßfänger, eine eigenständige Leuchte dar.

Eine Pflicht für das Vorhandensein mindestens eines Rückfahrscheinwerfers bei PKW besteht in Deutschland seit 1. Januar 1987.

Anhänger können ein bis zwei Rückfahrscheinwerfer haben, dafür sind aber normale 7-poligen Anhängerstecker nicht geeignet. 

Motorräder (Krafträder) und bestimmte langsame Fahrzeuge benötigen keine.





Sofern der Wagen in Deutschland schonmal zugelassen war spielt es keine Rolle da er dann eh damals schon alle Anforderungen erfüllt hat.

Generell haben fast alle Autos ab mitte der 70er Jahre ohnehin schon 2x Rückfahrleuchten, mein 83er hat jedenfalls 2.

 - (Auto, Oldtimer, rueckfahrleuchte)

Für Fahrzeuge ab Erstzulassung 01.01.1987 (§ 22a StVZO).