Ab welchem Alter darf man leichtkraftfahrzeuge in der Schweiz fahren?

1 Antwort

Das schweizer Führerscheinrecht ist in der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) zu finden. In Artikel 3 befindet sich die Einteilung, welche FE- Klasse für welches Kfz gilt. In Artikel 6 findest du zu der jeweiligen FE- Klasse das Mindestalter.

Den Begriff "Leicht- Kfz", wie in Deutschland wirst du dort aber nicht finden.

Unter der FE- Klasse B1 findest du Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge mit einem Leergewicht von nicht mehr als 550 kg bzw. es gibt die FE- Klasse F für Motorfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.

Mindestalter bei Klasse B1  = 18 Jahre, bei F = 18 Jahre. Bei F gibt es die Ausnahme 16 Jahre, wenn es sich bei dem Fahrzeug um   Arbeitsmotorfahrzeuge und Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h sowie Motorkarren und landwirtschaftliche Fahrzeuge handelt.


siggibayr  16.06.2016, 16:23

Zusatz: habe gerade gesehen, dass wenn du bereits in Besitz von Unterkategorie A1 bist, dann gilt ein anderer Absatz des Art. 6 VZV. Hat dein APE max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bis 4 kW Nenndauerleistung bei anderen Motoren, dann Mindestalter 16 Jahre.

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siggibayr  16.06.2016, 16:30
@siggibayr

Das APE ist aber ein dreirädriges Kfz. Dreirädrige Kfz werden aber in
der FE- Klasse B1 genannt. Ich bin mir deshalb nicht sicher, ob F bzw. A1 ausreichend ist.

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