Ab wann verfällt die Theorieprüfung (Fahrschule)? Ich hab gehört nach 1 jahr nach bestehen der Prüfung stimmt das?

3 Antworten

Ja 12 Monate, siehe FeV §18 Abs.2

(2) Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__18.html

In Österreich hat man 18 Monate Zeit die einzelnen Abschnitte des Führerscheins zu machen.
Wie das in Deutschland ist kann ich dir nicht sagen..
Aber ich denke nicht, dass die Abweichungen groß sind.
Lg

So wie der Antrag gilt wie die dumme Vorab Theorie zum Glück nur 1 Jahr das sollte auf 3-6 Monate verkürzt werden den Theorie und Praxis sollte man immer zusammen machen müssen und wen dann sollte Theorie nur für den Monat gültig sein .

Den zu viele machen nach der dummen bestandenen Theorie nichts mehr dafür und fallen mit Recht in der Praxis durch .

Der Fahrerlaubnisantrag hat dann ein Jahr Gültigkeit. In diesem Zeitraum muß die theoretische Prüfung bestanden sein.

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt werden.

Wurde die theoretische Prüfung bestanden, so muss in einem Zeitraum von einem Jahr die praktische Prüfung bestanden werden.

Ansonsten muss ein neuer Antrag auf Fahrerlaubnis gestellt und die theoretische Prüfung wiederholt werden.