Ab wann Jugendamt?

3 Antworten

Wenn das Kindeswohl gefährdet ist, dann sollte definitiv das Jugendamt eingeschaltet werden.

Das kann zB sein, dass man geschlagen wird, psycho Terror, Kind zu jung alleine zu Hause lassen.

Falls du dir nicht sicher bist ob eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, kannst du trotzdem einen Verdacht auf deren Gefährdung dort äußern. Dann wird das Kontrolliert und ggf wird gehandelt.

ab da wo du es beweisen kannst.

Rendric  18.07.2023, 22:02

Nein. Familienrecht braucht keine Beweise und regelt auch nicht nach dem Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten". Familienrecht braucht nur einen begründeten Verdacht und kann auch ein begründetes Urteil anhand von Aussagen treffen.
Wenn es beweise gibt, kann das für Betroffene zu spät sein. Man muss isch vorhr retten.

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Liverpool1  19.07.2023, 11:20
@Rendric

nein es bedarf beweise und wenn die nicht vorhanden sind gibts garnix

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