Reicht das für eine Inobhutname des jugendamtes?


12.11.2022, 12:49

Wir haben auch einen Familienhelfer der davon weiß aber nichts macht

7 Antworten

Körperliche Gewalt und/oder deren Androhung ist auf jeden Fall mal inakzeptabel.

Streit als solches kommt prinzipiell in jeder Familie vor, es hängt dann vom konkreten Einzelfall ab, ob die Streitigkeiten solche ungewöhnlichen Ausmaße annehmen, dass eine Kindeswohlgefährdung vorliegt.

Hausarrest als Strafe ist an sich eine normale und übliche Erziehungsmethode. Problematisch ist es dann, wenn einem Kind/Jugendlichen dauerhaft grundlos das Hinausgehen verboten wird.

Dass deine Eltern deinen Körper kontrollieren, wenn du aufgrund einer psychischen Störung zu Selbstverletzung neigst, ist grundsätzlich auch verständlich und nachvollziehbar und dient letztlich deinem Schutz.

Wenn ihr einen Familienhelfer habt, könntest du nicht einfach mal mit ihm über die Situation sprechen?

Ganz abgesehen davon, das Leben in einem Kinderheim ist auch kein Zuckerschlecken, du solltest dir gut überlegen, ob du dort wirklich hin möchtest.

Das hängt auch davon ab wie kooperativ sich deine Eltern zeigen, um etwas dauerhaft daran zu ändern. Aber Hilfe bietet das Jugendamt auf jeden Fall in so einer Situation an, wenn deine Eltern diese auch annehmen. Das Jugendamt ist nicht nur für eine Inobhutnahme zuständig. Sondern für vieles mehr. Elternberatung, Familienhelfer usw.

Ah lese gerade das ihr bereits einen Familienhelfer habt. Bitte rückmelde es auf jeden Fall dem Jugendamt! Das ist sehr wichtig! Sonst ändert sich dabei nichts!

Wenn ihr bereits einen Familienhelfer habt, sprich mit dem unter vier Augen und sag diesem ehrlich, wie es dir geht! Dieser kann dir dann sagen, welche Möglichkeiten es so gibt und, falls die Situation es wirklich objektiv erfordert, die notwendigen Schritte anleiern.

Bedenke aber, dass du bei einer solchen Inobhutnahme dann keineswegs irgendwo landest, wo du tun und lassen kannst, was du möchtest! Bei selbstverletzendem Verhalten wird man auch dort dann dafür sorgen, dass du eine Therapie bekommst. Die Art der Kontrolle deiner Mutter ist zwar sicher nicht der optimale Weg. Aber auch bei einer Inobhutnahme wird man nicht einfach wegschauen und nichts tun, wenn du dich selbst verletzt.

Ebenfalls gelten in betreuten Wohngruppen auch strenge Regeln, was die Zeiten, zu denen du zu Hause sein musst, betrifft. Das ist also nicht der Weg, um abends feiern gehen zu können...

Das kann hier keiner entscheiden, sondern nur das Jugendamt selber.

Was früher war ist dabei nicht wirklich wichtig, entscheidend ist die aktuelle Situation.

Gut möglich dass das Jugendamt hier eine Inobhutnahme für angebracht hält, wahrscheinlich würden sie aber erst mal versuchen die Situation durch eine Familienhilfe zu verbessern.

Kontakt zum Jugendamt aufzunehmen kann aber ganz sicher nicht schaden.

ZoeyPauk  12.11.2022, 12:56

Sie haben bereits eine Familienhilfe

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Tand0r  12.11.2022, 13:35
@ZoeyPauk

Danke, ich kann auch lesen.

Und wenn du rechnen könntest wüsstest du, dass das nach meiner Antwort ergänzt wurde.

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ZoeyPauk  12.11.2022, 13:36
@Tand0r

Sorry habe ich nicht gesehen . Wieso gleich so pampig?

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hey,

also erstmal finde ich locker das das dazu reicht. Meine damalige beste Freundin wurde auch für 2 Wochen in eine Notunterkunft gesteckt, bis sie dann in eine betreute WG vom Jugendamt gezogen ist. die wg konnte sie sich aussuchen, ich weiss aber nicht ob das der Regelfall ist. wende dich bitte auf jeden fall ans Jugendamt, du hast ziemlich sicher einige Traumata davon getragen. deine Situation reicht von meinen Erfahrungen her locker aus, um ausziehen zu können. ausserdem kann das Jugendamt dir auch helfen, einen platz für Psychotherapie zu finden, den du wahrscheinlich brauchst. viel gluck und lass dich nicht unterkriegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung