7 Monate Probezeit + Homeoffice?

4 Antworten

Das kann dir eigentlich egal sein. Eine Probezeit wirkt sich gesetzlich ja nur auf die Kuendigungsfrist aus. Diese betraegt waehrend einer vereinbarten Probezeit von hoechstens 6 Monaten 14 Tage zu jedem beliebigen Kalendertag. Sofern diese also bei dir gilt (es koennen auch andere Fristen vertraglich wirksam vereinbart werden), gilt diese auch bei einer siebenmonatigen Probezeit nur waehrend der ersten 6 Monate. Da dein Arbeitsverhaeltnis aber aufgrund der siebenmonatigen Befristung ohnehin mit Ablauf des 7. Monats enden wird, macht das nun wirklich keinen grossen Unterschied mehr.

Kuendigungsschutz nach dem Kuendigungsschutzgesetz besteht ohnehin voellig unabhaengig von einer vereinbarten Probezeit erst ab Beginn des 7. Monats (entsprechende Betriebsgroesse vorausgesetzt). Du kannst dann zwar bei entsprechender Betriebsgroesse ab Beginn des 7. Monats nur noch gekuendigt werden, wenn es einen dafuer ausreichenden Grund gibt, aber da das befristete Arbeitsverhaeltnis sowieso mit Ablauf des 7. Monats endet, spielt das fuer dich auch keine Rolle.

Hueman374 
Fragesteller
 14.02.2024, 03:01

Im Vertrag steht "Probezeit entspricht der Vertragsdauer".

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DerCaveman  14.02.2024, 03:14
@Hueman374

Ja klar, das hatte ich schon verstanden. Das aendert nichts an dem, was ich oben bereits geschrieben habe.

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Befristet ist an sich nicht so gut, gibt es aber öfters und ist definitiv besser als nichts.

Homeoffice hätte ich nicht sofort gemacht aufjedenfall gerade am Anfang nur in Präsenz da sein

Vermutlich gut, da die Vereinbarung 7 Monate vermutlich unwirksam ist und du gar keine Probezeit hast.

Hueman374 
Fragesteller
 14.02.2024, 02:59

Warum ist sie unwirksam? Im Vertrag steht "Probezeit entspricht der Vertragsdauer"

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moreblack  14.02.2024, 07:37
@Hueman374

Ein Vertrag kann nicht beliebig formuliert werden, darüber stehen nämlich immer noch die Gesetze. Und ein Vertrag darf keine schlechtereren Regelungen behalten, als das jeweilige Gesetz vorgibt.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Also selbst wenn der Arbeitgeber reinschreibt und du unterschreibst, man hätte 10 Jahre Probezeit, bliebe es bei den maximal 6 Monaten.

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moreblack  14.02.2024, 09:58
@Hueman374
(4) Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist.

Bei tarifgebundenen Arbeitsverhältnissen kann man von der Regelung abweichen. Allerdings würde es mich wundern, wenn es im Bereich der VKA einen Tarifvertrag gibt, der mehr als 6 Monate Probezeit beinhaltet.

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sofern es nach deutschem recht geht sind 7 monate unzulässig, maximal gehen 6 monate

DerCaveman  14.02.2024, 02:23

Na ja, es sind auch mehr als 6 Monate zulaessig. Nur hat das dann ab dem 7. Monat keine gesetzlichen Auswirkungen mehr. Vertragliche koennen aber durchaus zulaessig sein.

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Hueman374 
Fragesteller
 14.02.2024, 03:00

Im Vertrag steht "Probezeit entspricht der Vertragsdauer".

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Hueman374 
Fragesteller
 14.02.2024, 06:55
@suumcuique578

Mit §622 Abs. 4 ist es kein Wiederspruch mehr. Habe einen Tarifvertrag der VKA

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